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GmbH oder GmbH&Co KG bei teilweiser Übernahme eines Einzelhandelsunternehmens

12. Juli 2007 21:11 |
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Gesellschaftsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die A-GmbH, planen die Übernahme des Einzelhandelsunternehmens B, allerdings nur zu 75%. Herr B soll also an dem Unternehmen zukünftig noch mit 25% beteiligt sein, quasi als stiller Teilhaber. Er soll dort ebenfalls noch für ein kleines Gehalt arbeiten.


Frage 1:
Welche Gesellschaftsform bietet sich für das zukünftige Unternehmen an (aus steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen oder aus sonstigen Gründen, auch vor dem Hintergrund der aktuell für 1.1.2008 angekündigten Steuerreform) ?

1. Eine GmbH, an der die A-GmbH zu 75% und Herr B zu 25% beteiligt sind.
2. Eine GmbH & Co KG, bei der Herr B Kommanditist ist. Komplementär sollte hier aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unsere A-GmbH sein, sondern eine neu zu gründende GmbH.


Frage 2:
Wie sollte die Durchführung erfolgen ? Erst Umwandlung des Einzelhandelunternehmens in eine GmbH und anschließende Veräußerung von 75% der Anteile ?
(Herr B sollte in jedem Fall nicht mehr als 75% des Verkaufserlöses versteuern müssen.)


Mit freundlichen Grüßen,

Eingrenzung vom Fragesteller
15. Juli 2007 | 21:03
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