Sehr geehrter Fragender,
prinzipiell haben Sie Recht, dass Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. Sie müssten sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Selbständig sind Sie jedoch nicht (Sie sind Angestellter der GmbH), werden jedoch aber als selbständig eingestuft.
Bei Ihrem Partner wird dieses so eingestuft werden, dass dieser sozialversicherungspflichtig ist. In besonderen Ausnahmefällen könnte dieses anders zu beurteilen sein, wenn er für das Unternehmen in besonderer fachlicher Hinsicht wichtig ist, sodass dieses ohne ihn gar nicht zu führen wäre und er deswegen eine besondere Machtstellung hätte.
Diese Beurteilung bleibt jedoch letztendlich der Prüfung Krankenkasse vorbehalten.
Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Hallo Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist eine gesetzliche Krankenkasse dafür zuständig - verstehe ich zwar nicht ganz, aber okay.
Gibt es für eine solche Ausnahme, die Sie erwähnt haben, eine konkrete Rechtssprechung, die man heranziehen könnte?
Dankeschön.
Gruss, der Ratsuchende
Grundsätzlich ist der Rentenversicherungsträger zwar zuständig, aber der Kontakt zu diesen wird über die Krankenkasse hergestellt.
Näheres finden Sie auch unter Urteil des BSG vom 24.11.2005 BSG
B 12 RA 1/04 R
sowie abweichend vom BSG Hessisches LSG vom 23.11.2006 L 1 KR 763/03
.
Ich hoffe, Ihnen weitergholfen zu haben.