Forderung von Unterhaltsvorschusskasse
vom 22.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Hallo. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert von mir Geld zurück ( 04/2025) was für die monate 01/2020 bis 04/2020 durch die U-Kasse an meine Ex Frau gezahlt worden ist. Greift auch hier der § 195 und die verjährungsfrist von 3 Jahren? Nach 5 Jahren kann die Kasse doch nicht kommen und Geld einfach so von mir verlangen. Meine Tochter ist 12/2003 geboren. Vielen Dank und erwarte eine Antwort von Ih ...