Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Vermutung ist richtig. Die Kosten der Anerkennung sind grundsätzlich vom Antragssteller zu tragen, in diesem Falle von Ihrer Ex-Frau. Sie trifft hier keine Pflicht zur Erstattung/Beteiligung.
Die Anerkennung der deutschen Scheidung in Rumänien ist für Sie nicht relevant.
Unabhängig davon ist für die Anerkennung der deutschen Scheidung in Rumänien als EU-Mitglied regelmäßig lediglich das Scheidungsurteil und eine spezielle Bescheinigung zur Entscheidung in Ehesachen (Art. 37, 39 in Verbindung mit Anhang I der EU- Verordnung 2201/2003) notwendig und die Kosten hierfür überschaubar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Manuel Kruppe
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