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JA verbietet Umgang mit Tochter einer Ukrainischen Mutter.

6. April 2025 14:46 |
Preis: 48,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

JA hat einer Mutter welche kein Deutsch spricht den Umgang mit der Tochter untersagt.

Mutter trank an 3 Ereignissen Alkohol und wurde aggressiv gegenüber dem Vater des gemeinsamen 3 Monate Jungen Säuglings.

Zu keiner Zeit gab es eine Gefährdung des wohls des Kindes. Die Aggressivität jediglich Gegenüber dem Partner

Das JA spielt den Vater gegen seine Frau. Zwingt/bedrängt gegen Sie zu agieren, Zitat: "Pflegeeltern sind am start, bei weiteren verstößen oder mangels an Kooperation wird sofort die Inobhutnahme durchgeführt.



Zitat JA /FH Schutzplan:



1. "Frau...... Begibt sich heute noch z. Abklärug ins Krankenhaus".

2. " Herr......sucht einen Plan B, sollte es nicht zur Aufnahme kommen".

3. "Muss unbedingt in die LWL Klinik".

Nach Termin im JA - von 10:30 - 12:30 haben unter Druck des JA und der FH die Eltern sich umgehend ins Krankenhaus begeben.

Die FH sagte, "Ihr müsst in eurem eigenen Auto fahren", und leitete somit willkürlich eine Verletzung des vereinbarten Schutzplanes ein, da Mutter Umgangsverbot.

Zitat JA Schutzplan:

"Umgänge finden nur unter Begleitung der Fachkräfte oder das JA statt".

Nach 2 Stunden warten gab es im Krankenhaus eine Behandlung.

Mutter war mit Blut überströmt durch erst Menstruation nach Geburt. FH habe bei der Behandlung auf Eil einweisung in LWL Klink gedrungen.



FH: "Vermutung einer Postpartale Depression".

Ärztin hat die Untersuchung abgelehnt, und verwies auf den Hausarzt.



FH hat daraufhin gedrängt direkt ins LWL zu fahren. "Wir fahren jetzt direkt in die LWL".

Nach einem Marathon von 8 Stunden mit der Tochter in der Babyschale, und der Mutter Blutüberströmt - Erst-Menstruation, hat der Kindesvater einen SOFORTIGEN ABBRUCH gefordert wegen unannehmbare Tortur für die Tochter in der Babyschale/Kinderwagen.



Der Vater unterbrach sofort weitere Reisen in die LWL Klinik. Auf dem daheim weg weinte die kleine Tochter 1,5h durchgängig und war schwer erschöpft durch diese langen unzumutbaren qualvollen Reisen die durch die FH. organisiert wurden.



Am darauf folgenden Tag, erschienen die Kindeseltern mit der Tochter bei dem Hausarzt - 'Erst einmal vorher besucht', der Arzt hat eine Untersuchung in den nächsten 3 Tagen vereinbart.



Das JA und der behandelnde Arzt haben Ihre Schweigepflichten verletzt, durch den beidseitig austausch sensibler informationen. Diagnosen und Befunde wurden frei erfunden und beeinflussten, um so schnell wie möglich eine Einweisung in die LWL - Psychiatrie zu bekommen.

U. EKG, URIN, BLUT, klinische Untersuchung. - keine Auffälligkeiten.

Das JA benutzte diese sensiblen Informationen um dem Vater - (Deutsch/Ukrainisch/Russisch sprachig) vorzuwerfen er habe nicht genug getan, sei nicht kooperativ, und hätte dem Arzt nicht alles gesagt wozu Ihn das JA aufforderte, sprich Alkoholproblem und Einweisung in LWL Psychiatrie.



Daraufhin hat das JA eigenständig ohne die Einverständnis dem Arzt eine abänderung im BEFUND auf Alkoholabusus (F10.1G), Aggressivität (F91.1G) befolen.



Die LWL Klinik hat die Diagnose als nicht ausreichend angesehen um in eine Psychiatrie eingewiesen zu werden, lehnte ab.



Das JA/FH hat umgehend eigenständig dem Arzt befohlen den BEFUND auf Alkoholabusus (F10.1G), Aggressivität (F91.1G), & Verdacht auf Postpartiale Psychose (F53.1V) abzuändern.

Mit dieser Diagnose wurde die Mutter – Ukrainisch sprachig dann durch die FH Russisch sprachig in die LWL Klinik gebracht. Der Arzt hat in der Vor-Untersuchung die Mutter als Normal/Gesund eingestuft und wollte Sie direkt wieder nach Hause schicken.



Die FH (Russisch sprachig) hat dann noch vor Ort unter 4 Augen mit dem Arzt gesprochen, und nach ca 1 Stunde wurde der Mutter durch die FH gesagt Sie muss dort bleiben, damit Sie so schnell wie möglich zu Ihrer Tochter zurück kann. Daraufhin hat die FH Sie alleine gelassen und hat das Gebäude verlassen.

Eine Woche zuvor kam die einstweilige Anordnungssache an die Eltern vom Gericht worüber die FH und das JA genau informiert waren. Termine mit der Verfahrensbeiständin auf welche die Mutter die FH hingewiesen hatte wurden so erwidert:



Zitat: (FH)

"Sie müssen an keinen weiteren Terminen teilnehmen, Sie müssen nur noch zur Gerichtsverhandlung nächste Woche kommen".

Die Mutter wurde direkt noch vor Ort in die Psychiatrie G16.1 - geschlossenen Abteilung für psychisch kranke eingeschlossen.



Sie war am Boden zerstört, konnte sich nicht frei bewegen, hat geweint, nicht geschlafen, Kranke klopften an Ihre Tür, gingen Ihr hinterher, lachten laut, schrien, und vieles mehr. Völlig überrumpelt und im Stich gelassen, hat Sie mit schwerem Schock und Angst zuständen dort die Nacht verbracht.



Das Personal hat ihr Blut abgenommen, Ihr würde schlecht.



Der Ausgang wurde Ihr verboten, Sie kollabierte dann im Zimmer, und hat sich traumatisiert und in Schockstarre hingelegt.



Innerhalb von ca 1-2 Stunden hat der Chef-Arzt der LWL Klinik, eine Verlegung in eine Freie Station mit Ausgang angeordnet.

6. April 2025 | 15:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zur rechtlichen Vorgehensweise bei Umgangsverbot durch das Jugendamt:

Basierend auf dem geschilderten Sachverhalt gibt es mehrere rechtliche Schritte, die in Betracht gezogen werden können, um gegen das Umgangsverbot und die Einweisung in die Psychiatrie vorzugehen:

1. Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Umgangsverbots
Das Jugendamt kann den Umgang zwischen Eltern und Kind nur dann einschränken oder verbieten, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Gemäß § 1684 Abs. 4 BGB ist ein Umgangsausschluss nur gerechtfertigt, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Ein dauerhafter Ausschluss des Umgangs oder ein Ausschluss für längere Zeit setzt zudem voraus, dass andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.

Rechtliche Schritte:
Einlegen einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Jugendamts.
Beantragung einer gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für ein Umgangsverbot tatsächlich vorliegen.

2. Anfechtung der psychiatrischen Einweisung
Die Einweisung in eine psychiatrische Klinik ohne ausreichende medizinische Grundlage kann rechtlich angefochten werden. Die Mutter hat das Recht, gegen die Einweisung vorzugehen, insbesondere wenn die Diagnose nicht durch fundierte medizinische Befunde gestützt wird.

Rechtliche Schritte:
Einlegen einer Beschwerde gegen die Einweisung bei der zuständigen Behörde oder gleichzeitig/danach dem Gericht, also auch die Beantragung einer sofortigen gerichtlichen Überprüfung der Einweisung, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu klären.

3. Verletzung der Schweigepflicht
Die Weitergabe sensibler medizinischer Informationen durch das Jugendamt und den behandelnden Arzt ohne Einwilligung der betroffenen Person stellt eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht dar.

Rechtliche Schritte:
Einreichen einer Beschwerde bei der Ärztekammer oder der zuständigen Datenschutzbehörde.
Prüfung der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Schweigepflicht geltend zu machen.

4. Verfahrensrechtliche Schritte
Falls die einstweilige Anordnung des Gerichts nicht rechtmäßig ergangen ist oder die Eltern nicht ordnungsgemäß informiert wurden, kann dies ebenfalls angefochten werden.

Rechtliche Schritte:
Einlegen eines Widerspruchs gegen die einstweilige Anordnung.
Beantragung einer mündlichen Verhandlung, um die Sachlage vor Gericht zu klären.

5. Empfehlungen

Dokumentation: Alle relevanten Dokumente, Gespräche und Ereignisse sollten sorgfältig dokumentiert werden, um eine fundierte rechtliche Argumentation zu ermöglichen.
Rechtsbeistand: Es ist ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, um die rechtlichen Schritte effektiv zu koordinieren und durchzuführen.

Diese Schritte können helfen, die rechtliche Situation zu klären und die Rechte der Mutter zu schützen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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