Kündigung / Urlaubsanspruch bei Freistellung
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
1. Kündigungsfrist: Vertrag datiert 01.08.1996,Kündigungfrist durch AN :6 Wochen zum Monatsende ! ist dies noch gültig ? somit dann korrekter Kündigungstermin 19.05. zu Ende Juni ? 19.06. zu Ende Juli ? 19.07. zu Ende August ? 2. Berechung des Urlaubsanspruch (per Monat,Woche,Tage?)bei Kündigung und folgender Freistellung : z.B.: Kündigung zum 31.06. = 31:12 x 6 = 15,50 Ta ...