Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Gibt es versteckte Hinweise in meinem Arbeitszeugnis?

27. März 2006 15:32 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
ich habe nachfolgendes Arbeitszeugnis erhalten (dies ist mittlerweile die 3. Version!). Ich habe nun den Verdacht, daß auch dieses Zeugnis nicht ok. ist und hätte gern gewußt, ob es sich hier um ein gutes Zeugnis handelt oder ob dort versteckte Hinweise vorhanden sind? und wenn ja, welche? :


Arbeitzeungis

Frau ...., geboren am .... in Osnabrück, war vom 01.07.2005 bis 31.12.05 als Teilzeitmitarbeiterin in unserem Unternehmen tätig.
Für unsere neue Niederlassung in Osnabrück war Frau ... als Mitarbeiterin Verkauf/Kasse eingestellt.

Frau ... hatte im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Kundenberatung
Warenpräsentation
Vorbereiten der Verkaufsfächer
Preisauszeichnung
Erhalt von Ordnung uns Sauberkeit

Frau ... zeigte solide Fachkenntnisse. Sie fand sich in neuen Situationen zurecht und war in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen. Sie zeigte Einsatzbereitschaft und Initiative.

Die Ihr übertragenen Aufgaben hat Frau ... zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war höflich und zuvorkommend. Gegenüber unseren Kunden verhielt sich Frau ... korrekt und serviceorientiert.

Frau ... ist zum 31. Dezember 2005 fristgemäß aus unserem Unternehmen ausgeschieden.
Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen Ihr für den weiteren beruflichen Werdegang und auch persönlich alles Gute.



Unterschrift Osnabrück, den.....



27. März 2006 | 15:44

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,



das Zeugnis entspricht in der mitgeteilten Variation der Schulnote 3, und zwar durch den Satz:

"Die Ihr übertragenen Aufgaben hat Frau ... zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt".

Da hier das Wort "stets" fehlt, wird dadurch der Zeitfaktor nicht mit aufgeführt.

Wollen Sie die Note 2, also "gut", müsste diese Klausel entweder mit:

stets zur vollen Zufriedenheit

oder

zur vollsten Zufriedenheit

umschrieben werden.

Da sonst keine versteckten Hinweise erkennbar sind, bleibt es nach dieser Version bei der Note 3, also befriedigend.

Sind Sie der Auffassung, dass Sie ein besseres Zeugnis verdient hätten, sollten Sie mit dem Arbeitgeber sprechen; allerdings müssten Sie, falls eine Einigung nicht zustande kommt, und Sie eine bessere Note einklagen wollen, dann die von Ihnen gewünschte Note voll beweisen, wollen Sie nicht in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht unterliegen.

Bezüglich des Arbeitsgerichtes müssen Sie weiter bedenken, dass in der ersten Instanz es KEINE Kostenerstattung gibt.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

(2928)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER