Sehr geehrte Ratsuchende,
das Zeugnis entspricht in der mitgeteilten Variation der Schulnote 3, und zwar durch den Satz:
"Die Ihr übertragenen Aufgaben hat Frau ... zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt".
Da hier das Wort "stets" fehlt, wird dadurch der Zeitfaktor nicht mit aufgeführt.
Wollen Sie die Note 2, also "gut", müsste diese Klausel entweder mit:
stets zur vollen Zufriedenheit
oder
zur vollsten Zufriedenheit
umschrieben werden.
Da sonst keine versteckten Hinweise erkennbar sind, bleibt es nach dieser Version bei der Note 3, also befriedigend.
Sind Sie der Auffassung, dass Sie ein besseres Zeugnis verdient hätten, sollten Sie mit dem Arbeitgeber sprechen; allerdings müssten Sie, falls eine Einigung nicht zustande kommt, und Sie eine bessere Note einklagen wollen, dann die von Ihnen gewünschte Note voll beweisen, wollen Sie nicht in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht unterliegen.
Bezüglich des Arbeitsgerichtes müssen Sie weiter bedenken, dass in der ersten Instanz es KEINE Kostenerstattung gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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