Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sofern der Arbeitgeber keine dringenden betrieblichen Gründe hat, die Ihrem Urlaubsanspruch entgegenstehen, darf er Ihnen den Urlaub nicht verweigern. Ihren Urlaubsanspruch werden Sie aber nicht eigenmächtig durchsetzen dürfen, sondern werden zuvor den Arbeitgeber gerichtlich im Wege der Leistungsklage, oder durch einstweilige Verfügung, dazu verurteilen lassen müssen, Ihnen den Urlaub zu gewähren. Dies hat allerdings den Nachteil, daß Sie, sofern Sie sich dazu anwaltlicher Hilfe bedienen, die anfallenden Anwaltskosten selbst tragen müssen, da es im Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz keine Kostenerstattung gibt.
Bleiben Sie eigenmächtig der Arbeit fern, setzen Sie sich der Gefahr von Schadensersatzansprüchen oder sogar einer berechtigten fristlosen Kündigung aus. Es gilt nämlich folgendes: Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten und ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Der Arbeitnehmer, der sich selbst beurlaubt, verletzt nicht eine bloße Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, er verletzt vielmehr die Hauptpflicht zur Arbeitsleistung, von der er mangels einer Urlaubsbewilligung durch den Arbeitgeber nicht wirksam entbunden ist.
Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, besteht nach der Rechtsprechung des BAG - wegen der Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung des Urlaubsanspruches - ausdrücklich nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidung24.de
www.online-rechtsauskunft.net
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.andreas-schwartmann.de" target="_blank"><img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif"></a>
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht