Rückkehr des Kindes von der PKV in die GKV
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Die Rückkehr im Sozialversicherungsrecht bezieht sich auf die Wiederaufnahme der Sozialversicherungspflicht nach einer Phase der Freiwilligkeit oder Nichtversicherung. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Person nach einer Phase der Selbstständigkeit oder Auslandsaufenthalt wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eintritt.
Die häufigsten rechtlichen Probleme in diesem Zusammenhang sind:
1. Unklarheit über den genauen Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Sozialversicherungspflicht.
2. Schwierigkeiten bei der Berechnung der Beiträge, insbesondere wenn in der Zwischenzeit Einkommensänderungen stattgefunden haben.
3. Probleme bei der Anerkennung von Versicherungszeiten, die während der Phase der Nichtversicherung erworben wurden.
4. Streitigkeiten über die Zuständigkeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger.
5. Unklarheiten bezüglich der Leistungsansprüche während der Übergangszeit.
6. Schwierigkeiten bei der Klärung des Versicherungsstatus bei gleichzeitiger Ausübung mehrerer Tätigkeiten, von denen einige sozialversicherungspflichtig und andere nicht sozialversicherungspflichtig sind.