Gerne zu Ihrer Frage, welche Maßnahmen gilt es nun für den Studenten zu ergreifen?
Um die Situation zu klären und mögliche Probleme zu vermeiden, sollte der Student Folgendes unternehmen:
Schnelle Wiederaufnahme in die Krankenkasse:
Nach Rückkehr nach Deutschland sofort bei der ehemaligen Krankenkasse die Wiederaufnahme beantragen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, den Studenten wieder aufzunehmen, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht.
Den Status als Student darlegen und nach Möglichkeit erneut die Pflichtversicherung beantragen, sofern die Altersgrenze von 30 Jahren (bzw. 14. Fachsemester) noch nicht überschritten ist.
Klärung der Beitragszahlung:
Sicherstellen, dass keine Beiträge für Oktober bis Dezember fällig werden, mit der Begründung, dass die Mitgliedschaft nach der Abmeldung endete.
Beitragszahlungen ab Januar 2025 klären, da freiwillige Mitgliedschaft eine andere Bemessungsgrundlagen hat.
Was die Berücksichtigung von Einkünften aus Veräußerungsgeschäften betrifft:
Es ist irrelevant, ob die Gewinne während der Pflichtversicherung entstanden sind; entscheidend ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses. Vorbehaltlich, dass ich die nicht kenne: Prüfen , ob die steuerfreien Einkünfte in der Beitragsbemessung berücksichtigt werden. Falls ja, dies bei der Steuererklärung und der Krankenkasse angeben. Ziehen Sie zu diesem Thema einen Steuerberater hinzu.
Meldung an die Hochschule:
Falls der Student weiterhin immatrikuliert ist, sollte er die Hochschule über die Rückkehr informieren und ggf. eine Bescheinigung für die Krankenversicherungspflicht einholen. Ohne diese Schritte könnte es passieren, dass die Krankenkasse den Studenten nicht in die günstigere Pflichtversicherung einstuft, sondern als freiwilliges Mitglied behandelt, was mit deutlich höheren Beiträgen verbunden ist.
Prüfung der Auslandskrankenversicherung:
Nehmen Sie Rücksprache mit dem Anbieter der Auslandskrankenversicherung, ob für den Unfall Leistungen übernommen werden können. Dies könnte Nachforderungen durch die GKV mindern.
Beachten Sie bitte, dass eine Ferndiagnose ohne vollständige Aktenkenntnis eine individuelle Analyse unter Beteiligung der Hochschule und der jeweiligen Versicherungsträger nicht ersetzen kann.
Dennoch Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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