Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.Komme ich in die Familienversicherung, wenn ich meine Selbständigkeit aufgebe?
Sie können nur in die Familienversicherung, wenn Sie die Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllen.
Dazu muss der Ehegatte, bei dem Sie sich familienversichern wollen in der GKV versichert sein.
Weiterhin dürfen Sie dann kein Gesamteinkommen haben, das die maßgebende monatliche Einkommensgrenze - 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2014: 395 Euro) - übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, beträgt die Einkommensgrenze 450 Euro monatlich.
2. Wie lange darf ich dann nicht arbeiten bevor ich wieder mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen darf ?
Wenn Sie arbeiten und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, sind Sie sofort versicherungsfrei.
Es kommt für Sie dann nur die freiwillige Versicherung nach § 9 SGB Vin Betracht, deren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Allerdings erfüllen Sie die Vorversicherungszeiten nach § 9 Abs. 1 Nr.1 nicht, da Sie in den letzten 5 Jahren weder 24 Monate pflichtversichert waren oder direkt vor Ausscheiden 12 Monate pflichtversichert waren.
Es besteht die Möglichkeit über die Familienversicherung in die GKV zurück zu kommen. Hierzu bedarf es aber auch einer Vorversicherungszeit, um missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden (Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, § 9 Rn. 11).
Die Vorversicherungszeit beläuft sich auf 12 Monate, was sich § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
entnehmen lässt.
Sie sollten daher eher den Weg über ein sozialversicherungspflichtige Anstellung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze suchen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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