Sozialbetrug: Verjährung / Erbe Rechtsnachfolger
beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Sauer / Mannheim
Ausgangslage: Person A bezieht 1980-1985 zu Unrecht Sozialleistungen (Wohngeld, Bafög). Die Behörden wissen bis heute nichts von den zu Unrecht geleisteten Zahlungen Person A verstirbt 2000. Person B tritt als Alleinerbe von A ein. Person B erstellt Erbschaftsteuererklärung im Jahr 2000 Person B wusste von zu Unrecht erhaltenen Leistungen, war jedoch nicht Leistungsempfänger/Antragsteller ...