Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 01.03.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsangaben und Ihres Einsatzes.
Die Zuwendungen von einer Dritten Person sind als Einkommen beim Wohngeld anzurechnen, wenn ein Jahresbetrag von über 256,00 € überschritten wird.
Die Zuwendung von Ihrer Großmutter würde als Einkommen, nicht Vermögen angerechnet werden. Vermögen ist alles, was Sie vor der Antragstellung zum Wohngeld hatte. Als Einkommen wird alles angerechnet, was Sie danach bekommen. Aus diesem Grund spielt die Vermögensgrenze keine Rolle.
Eine Anrechnung der Zuwendung Ihrer Großmutter findet nicht statt, wenn es sich um ein Darlehen handelt, denn der Einkommensbegriff im Wohngeldgesetz richtet sich nach dem Einkommensbegriff des Einkommenssteuergesetzes. Danach sind Darlehen kein Einkommen.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick verschafft zu haben. Bitte beachten Sie, dass geringfügige Sachverhaltabweichungen zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen können. Bitte beachten Sie weiter, dass eine Onlineberatung keine Beratung vor Ort ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
C.Richter
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
01.03.2010 | 22:07
Sehr geehrte Frau Richter,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
D.h. wenn die Zuwendung höher als 256 Euro im Bemessungszeitraum ist muss ich es als Einkommen angeben.
Wissen sie zufällig noch wie der Nachweis eines Darlehens auszusehen hat ? Muss ich dann mit meiner Großmutter eine Art Rückzahlungsvertrag unterschreiben ? Oder gibt es hierfür vorgefertigte Formulare ? Dies ist mir leider noch unklar.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
02.03.2010 | 20:17
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
Wenn die Zuwendung mehr als 256 € im Jahr ist, muss es als Einkommen angegeben werden.
Sie brauchen keine Formular, für den Darlehensvertrag. Ein einfaches Schreiben, dass Ihnen Ihre Großmutter das Geld als Darlehen zur Verfügung stellt, mit einem Rückzahlungstermin oder Beginn der Ratenweisen Rückzahlung reicht aus.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
C.Richter
Rechtsanwältin