Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Bei dem Einkommen, welches Sie aufgrund der Wehrübungen erzielen, handelt es sich gem. § 8 des Wehrsoldgesetzes um Dienstgeld (Wehrsold) nach § 2 WSG. Hierbei handelt es sich um Einkommen, welches in der Tat nicht angerechnet werden dürfte. Ich empfehle Ihnen daher, Gegen den Bescheid zu klagen. Gleichwohl empfehle ich auch, den Wohngeldbescheid zuvor durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen zwecks Ermittlung der Erfolgsaussichten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie daüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021