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Unfallrente von der Eisenbahn Unfallkasse Frankfuhrt am Main

| 23. Januar 2010 18:48 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte!
Bekomme Unfallrente meine Frage! Dürfen Behörden oder Ämter meine Unfallrente angreifen? Mir wurde gesagt Sie sei unantasbar wie ist das zuferstehen.

-- Einsatz geändert am 23.01.2010 19:03:47

23. Januar 2010 | 20:46

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

mit "unantastbaren Leistungen" sind normalerweise Leistungen gemeint, die nicht als Einkommen auf andere staatliche Leistungen angerechnet werden. Bei der Unfallrente ist eine Anrechnung aber nicht generell ausgeschlossen.

Beim Arbeitslosengeld 1 wird die Unfallrente nicht angerechnet, da sie kein Nebeneinkommen i.S.d. § 141 SGB 3 darstellt.

Beim Arbeitslosengeld 2 wird die Unfallrente als Einkommen angerechnet. Der Erhöhungsbetrag für Arbeitslose nach dem § 58 SGB 7 ist anrechnungsfrei. Ansonsten ist die Unfallrente voll anzurechnen (siehe auch das Urteil vom Bundessozialgericht vom 06.12.2007, Az. B 14/7b AS 20/07 R).

Bei der Sozialhilfe und der Grundsicherung nach dem SGB 12 wird die Unfallrente als Einkommen angerechnet.

Beim Wohngeld gehört die Unfallrente mit zu dem zu berücksichtigenden Jahreseinkommen (§ 14 Abs. 2 Nr. 5a WoGG ).

Die Schwerverletztenzulage nach § 57 SGB 7 ist unpfändbar. Ansonsten ist die Unfallrente nach § 850 b ZPO bedingt pfändbar. D.h. sie ist nur dann pfändbar, wenn die Pfändung des sonstigen beweglichen Vermögens nicht ausreicht, um die Forderung des Gläubigers zu erfüllen und die Pfändung der Rente nach den Umständen (Art des Anspruchs und Höhe der Bezüge) der Billigkeit entspricht.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrage-Funktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich auch zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail. Meine E-Mail-Adresse finden Sie oben unter dem Link „Profil“.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 23. Januar 2010 | 23:59

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