Verjährung Handwerkerrechnung nach Hausbau | Rechtschutzversicherung
vom 13.1.2023
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Hallo zusammen, ich habe Fragen zum Thema Verjährung von Handwerkerrechnung (Sanitär und Heizung) beim Hausbau. Folgende Fakten sind gegeben: Mitte 2016: Angebot erhalten. Einen schriftlichen Vertrag wurde nicht abgeschlossen Frühjahr 2017: Hausrohbau wurde fertiggestellt und anschließend hat Handwerker seine Arbeiten begonnen Mitte 2017: 1. Abschlagszahlung bezahlt Anfang 2018:
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