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nicht nachvollziehbare Handwerkerrechnung

| 29. August 2013 16:55 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Angebot einer Sanitärfirma belief sich auf 13.000 €; die Endabrechnung auf 21.000 €.

Aufgrund der Endabrechnung ist nicht schlüssig nachvollziehbar, wo die Mehrkosten exakt angefallen sind. Nach welchem Gesetz habe ich als Verbraucher einen Anspruch auf eine nachvollziehbare Schlußrechnung?

Könnten Sie mir bitte das betreffende Gesetzbuch und den entsprechenden § nennen?

Vielen Dank im Voraus!

29. August 2013 | 18:28

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Einen konkreten § gibt es adfür nicht, da es eine Nebenpflicht des Werkvertrages ist und von der Rechtsprechung auch aus § 641 BGB abgeleitet wird. Wesentlich ist hier unter anderem das Urteil des OLG Frankfurt (26 U 77/03 ).

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 29. August 2013 | 19:12

Es wäre interessant, das Urteil des OLG Frankfurt (26 U 77/03 ) vollständig zu erfahren. Könnten Sie dies ermöglichen? Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. August 2013 | 20:18

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie können das Urteil jederzeit bei dem OLG anfordern. Alternativ klicken Sie einfach auf das Aktenzeichen. Dann werden Sie zu einer Seite geführt, die Volltexte des Urteils verlinkt.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. August 2013 | 22:50

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