Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das sehe ich ebenso wie Sie. Zwar ist "ca. 300 €" keine verbindliche Zusage. Aber bei einer solch massiven Überschreitung an Aufwand und Kosten hätte man Sie vorher informieren müssen, sobald absehbar war, dass es deutlich teurer und aufwändiger wird. Ich gehe davon aus, dass Sie erreichbar gewesen wären und den Auftrag dann rechtzeitig noch hätten kündigen können, bevor die hohen Kosten entstanden sind. Da Sie aber nicht informiert wurden, kann das Unternehmen für die zusätzlichen Kosten haftbar gemacht werden. In welchem Umfang konkret Sie mit Schadensersatzansprüchen gegen die hohe Rechnung vorgehen können, kann aus der Ferne leider schwer beurteilt werden. Grundsätzlich würde ich in solchen Fällen empfehlen, auf eine gütliche Einigung mit dem Handwerker hinzuwirken und einen Kompromiss zu finden (z.B. Hälfte der Rechnung), da solche Verfahren im Streitfalle langwierig und mit unsicherem Ausgang sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Vielen Dank, leider bleiben einige Dinge für mich unklar.
Der Handwerker wird sich auf die Details berufen, einen Pauschalpreis bestreiten und damit auch keine Kostenüberschreitung sehen (300€ nur für die Reparatur und pro Handwerker und zzgl. MwSt. und Anfahrt und Geräte).
Der Großteil der Kosten enstand zudem laut Rechnung zudem schon vorher, nämlich durch die ausgedehnte Fehlersuche. Muss ich diese Kosten nach einer E-Mail, in der in den Handwerker bitte sich das anzuschauen und bei mir zu melden, in dieser Höhe (Fehlersuche ~ 1.300€) bezahlen? Es war nur der Mieter vor Ort und somit gab es keine Möglichkeit für mich abzubrechen.
Könnte ich argumentieren, dass die Gesamtkosten für eine kleine Reparatur, die von anderen Handwerkern höchstwahrscheinlich für wenige Hundert Euro durchgeführt worden wären, viel zu hoch sind?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Da kein konkreter Betrag vereinbart wurde, müssen die in Rechnung gestellten Kosten natürlich angemessen in Bezug auf die erbrachten Leistungen sein. Dies müsste im Streitfall überprüft werden, denn das Unternehmen ist nicht völlig frei in der Höhe der Kosten, die geltend gemacht werden können. Wenn die Fehlersuche deutlich aufwändiger ausfiel als ursprünglich angenommen, dann hätte man sie aus meiner Sicht rechtzeitig informieren müssen, auch wenn sie allgemein den Auftrag dazu erteilt haben.
Mit besten Grüßen