Grundstücksrecht, Wohnungsrecht, arglistige Täuschung ?
vom 20.3.2012
100 €
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Im Jahr 2002 habe ich von meiner Mutter mein Elternhaus gekauft. Es wurde ein marktüblicher Kaufpreis vereinbart. Es war also keine Schenkung, auch keine gemischte Schenkung. Das Ganze ist damals aus steuerlichen Gründen gemacht worden: Abschreibung und Reparaturen konnten von der Steuer abgesetzt werden. Den Kaufpreis habe ich in der Zwischenzeit vollständig gezahlt. Abgemacht war vor de ...