Nachtrag zu Arbeitsvertrag nichtig aufgrung Nennung eines falschen Datums?
vom 18.11.2014
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Guten Tag, ich unterschrieb am 17.05.2008 einen Arbeitsvertrag bei meinem aktuellen Arbeitsgeber. Darim ist unter anderem geregelt daß die beidseitige Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende beträgt. Letztes Jahr wurde, auf Initiative des AG's, die Kündigunsfrist auf 12 Wochen zum Quartalsende verlängert (um zu hohe Fluktuation zu verhindern). Dies wurde in einem Nachtrag zum Arbeitsve ...