Lohn bei gesetzl. Feiertagen
beantwortet von
Sehr geehrte Anwälte, ich Arbeite als Verkaufsfahrer. In meiner Lohnabrechnung Mai stellte ich fest, das vermutlich die Feiertage nicht berücksichtigt wurden. Zur Erklärung: es gibt Verkäufer (Märkte, Springer) die nach Festgehalt bezahlt werden und Tourenfahrer die nach Umsatz (Provision) bezahlt werden. Aufgrund meiner Nachfrage erfuhr ich dann, das zwar die Verkäufer mit Festgehalt ihr v ...