Hallo, arbeite im Aussendienst und bin schon über 30 Jahre in dieser Firma. In der Firma findet eine Umstrukturierung statt. Ich betreue Größere und viele kleinere Kunden. 'Diese Art von Kunden sollen nicht mehr durch den Aussendienst (von mir) betreut werden. Mein Gebiet ist überschaubar und ich wohne mitten im Gebiet so dass ich jeden Tag zu Hause sein kann. Jetzt wurde die Frage an mich herangetragen ob ich mir vorstellen könnte in den Innendienst zu wechseln. Alternativ würde eine Betreuung von diversen Grosskunden deutschlandweit in Frage kommen, was ich mir aber nicht vorstellen könnte, das wissen Sie auch. Die Firma gehört zur IG Chemie. Ich bin 30% schwerbehindert mit Gleichstellung.
Grundsätzlich könnte ich mir vorstellen in den Innendienst zu wechseln wenn das finanzielle stimmen würde.
Das wurde von mir auch mitgeteilt.
Habe ich bei einem Wechsel in den Innendienst eine bestimmte Grundsicherheit bzgl. Gehalt?. d.h. kann ich auf mein bisheriges Einkommen bestehen....Grundgehalt (sehr hoch)+Provision+Auto?.....oder kann mich die Geschäftsleitung auf ein angemessenes Innendienstgehalt (eine Tarifgruppe niedriger ca. 500 brutto weniger) zurückstufen ohne das Auto und Provision zu berücksichtigen?
Können Sie mir einfach ein anderes Gebiet übertragen? Im Arbeitsvertrag steht dass der Umfang des Verkaufsprogramms sowie die Bezirksgrenzen verändert werden können..
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach der Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber berechtigt, Ihnen im Wege des Direktionsrechtes ein anderes Verkaufsgebiet zuzuweisen.
Anders stellt sich dies bei einer Innendiensttätigkeit mit Gehaltseinbußen dar. Hierfür müsste der Arbeitgeber Ihnen eine Änderungskündigung aussprechen. Dies bedeute, er würde den bisherigen Arbeitsvertrag kündigen und Ihnen die neue Tätigkeit im Innendienst zu den geänderten Konditionen anbieten. Sie können diese dann unter Vorbehalt annehmen und die Rechtmäßigkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rückfrage vom Fragesteller12. Januar 2019 | 13:49
Bringt mich meine Schwerbehinderung von 30% nicht in eine bessere Position hinsichtlich Gebietsveränderung und hinsichtlich Gehaltsrückstufung?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt12. Januar 2019 | 13:52
Sehr geehrter Fragesteller,
gegen Gebietsveränderung nicht unbedingt. Im Falle der Änderungskündigung schon, weil vor der Kündigung das Integrationsamt zustimmen muss.
Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht