pensionszusage - erweiterte frage
vom 3.6.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
sehr geehrte frau RA Sylvia True-Bohle! danke für Ihre schnelle antwort id=4812. meine nachfolgende weitere frage vom gleichen tage finde ich nicht unter offenen fragen; deshalb gebe ich nochmals neu durch. die begründung für den ablehnendnen bescheid meiner pensionszusage meines ehemaligen arbeitgebers A lautet wörtlich: wie sie ihrer pensionszusage entnehmen können, sind in §1 die leist ...