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Arbeitsplatz als Projektleiter mit Praktikantenvertrag

| 15. April 2005 11:30 |
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Arbeitsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau hat nach Abschluss ihres BWL-Studiums und längerer Arbeitssuche (Bereich Marktforschung) eine Stelle gefunden. Auf Grund der schwierigen Arbeitsmarktsituation hat sie sich mit der Regelung einverstanden erklärt, erst 2 Monate als Praktikantin mit der (vertraglich zugesicherten) Aussicht auf Übernahme in einen festen Vertrag zu arbeiten.
Kurz nach Vertragsabschluss wurde ihr aus Krankheitsgründen die Feldleitung eines Projektes übertragen. Man einigte sich hier auf eine freiberufliche Tätigkeit.
Nach Antritt der "Praktikantenstelle" wurde ihr die Leitung des Projektes alleinverantwortlich übertragen. Seitdem arbeitet sie täglich 12 - 15 Stunden (seit drei Wochen). Nachfragen nach Ausgleich der Überstunden werden mit dem Hinweis beantwortet, sie sei eben nicht schnell genug.

Hierzu meine Fragen:
Wie ist das Vorgehen, Mitarbeiter mit höherwertigen Aufgaben wie einer Projektleitung zu beauftragen, ihnen aber dafür nur einen Praktikantenvertrag anzubieten, rechtlich zu bewerten?

Wie ist die Situation grundsätzlich, wenn eine Stelle als Projektleiter/in ausgeschrieben wurde, aber im Vorstellunggespräch ein vorgeschalteter Praktikantenvertrag als Bedingung genannt wird?

Gibt es eine Möglickeit, auf angemessene Bezahlung zu klagen?

Wenn meine Frau das Praktikantenverhältnis vorzeitig kündigt/beendet, ist mit Schadensersatzforderungen zu rechnen, da dann der Projekttermin nicht mehr eingehalten werden kann?

Sehr geehrter Anfragender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ich fürchte, dass Sie bei einem Praktikum von "nur" zwei Monaten auf rechtlichem Weg nicht weiter kommen.

So wie ich Ihren Sachverhalt verstehe, ist das Praktikum nicht unbezahlt. Nur werden halt nur eine bestimmt Anzahl von Stunden bezahlt. Eine offensichtliche Sittenwidrigkeit ist hierin nicht zu erkennen.

Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, dem Arbeitnehmer auch höherwertige Arbeiten <k>anzubieten</k>. Falls der Arbeitnehmer diese Arbeiten gar nicht oder nicht zu den bisherigen Bedingungen durchführen möchte, muss er ablehnen.

Bei einem Festangestellten dürfen dann keine Nachteile entstehen, wenn er Arbeiten ablehnt, die nicht Inhalt seines Arbeitsvertrages sind.

Ihrer Frau hilft diese Sichtweise jedoch faktisch auch nicht. Denn es steht zu vermuten / befürchten, dass sie, falls sie sich auf diesen Standpunkt stellt, doch nicht eingestellt wird.

Schadensersatzforderungen drohen Ihr wohl nicht. Man müsste sich zwar - um es letztlich verbindlich beurteilen zu können - den Praktikumsvertrag einmal ansehen. Aber grundsätzlich ist ein Praktikumsvertrag eben nur für <k>untergeordnete</k> Tätigkeiten. Und wenn Ihre Frau nur noch diese ausführt (ggf. noch Vorankündigung), dann mag es so sein, dass das Projekt nicht zu halten ist.

Eine mögliche Verhandlungsstrategie könnte z.B. wie folgt aussehen:
<ul>Ihre Frau sucht ein Gespräch mit dem zuständigen Vorgesetzten/Geschäftsführer. Diesem erklärt Sie, dass Sie aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers Zweifel daran hat, ob dieser wirklich an einer dauerhaften Zusammenarbeit interessiert ist.

Sie würde gerne auch in Zukunft in dem Unternehmen arbeiten. Aber dann möchte Sie zumindest sofort einen festen Vertrag ohne Probezeit für die Zeit nach Ende des Praktikums. Falls der Arbeitgeber sich hierzu nicht entschließen kann, müsste sie dies als eine Entscheidung des Arbeitgebers werten. Und bei der weiteren Ausgestaltung des Praktikums berücksichtigen. </ul>

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -

Bremer Str. 28a
21073 Hamburg

Tel.: 040 - 24 88 21 96
Fax: 040 - 24 88 21 97

<a class="textlink" rel="nofollow" href="mailto:post@ra-breuning.de">post@ra-breuning.de</a>
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Rückfrage vom Fragesteller 15. April 2005 | 12:52

Zur Klarstellung: Der Praktikantenvertrag sieht keine stundenweise Vergütung vor, sondern legt einen monatlichen Betrag fest (ca. 1/3 des späteren Festgehaltes). Er dient offensichtlich nur der Kosteneinsparung.
Offen blieb noch die Frage, ob es grundsätzlich rechtens ist, wenn eine Stelle öffentlich (im Internet) als Projektleiter/in ausgeschrieben wird, man dann aber (aus Kostengründen, wg. Einarbeitungszeit u.ä. Begründungen) im Vorstellungsgespräch auf einem vorgeschalteten Praktikantenvertrag besteht, natürlich aber schon die ausgeschriebene Leistung erwartet. Diese Vorgehensweise scheint, wie meine Frau gestern in einem Vorstellungsgespräch erfahren musste, um sich zu greifen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. April 2005 | 14:12

Sehr geehrter Anfragender,

ich habe auch den Eindruck, dass derartige Praktika unter Arbeitgebern immer "beliebter" werden. Bei Praktika ohne Bezahlung für ein Jahr (-> das kommt durchaus vor!), kann man wohl von einer Sittenwidrigkeit des Vertrages ausgehen. In dem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer/Praktikanten das übliche Entgelt zumindest auf Grund von Bereicherungsrecht zahlen.

Ihr Fall ist (zum Glück) weniger dramatisch und damit (leider) weniger eindeutig. Die Sittenwidrigkeit kann nicht mit Sicherheit angenommen werden.

Nach meiner Einschätzung kann man aus dem Verhalten des Arbeitgebers, eine Festanstellung auszuschreiben, aber zunächst nur einen Praktikumsplatz anzubieten, nur indirekt Vorteile ziehen. Nur wenn Sie das Praktikum ablehnen und dann den Job nicht kriegen, könnten Sie versuchen einen Schadensersatzanspruch wegen Diskriminierung zu erstreiten. Dann müsste der Arbeitnehmer jedoch beweisen , dass er der beste Kandidat für die Stelle war. Das ist regelmäßig schwierig.

Solange der Arbeitgeber sich nur Kostenvorteile von ein bis zwei Monaten über die Praktika holt, ist es mit den Mitteln des Rechtes kaum möglich, dies zu greifen. Leider ist nicht alles, was moralisch verwerflich ist, rechtlich auch verboten. Und in Zeiten von über 5 Millionen Arbeitslosen (auch unter Akademikern), haben Arbeitgeber eine relativ starke Verhandlungsposition.

Arbeitnehmer können diese meistens nur dann knacken, wenn sie etwas haben, was der Arbeitgeber unbedingt braucht. In diesem Sinne war mein Rat für Ihre Frau und die Nachverhandlung zum jetzigen Zeitpunkt zu sehen. So wie Sie den Arbeitgeber beschreiben besteht ja durchaus die Gefahr, dass das Projekt mit dem günstigen Praktikanten abgearbeitet wird, dann aber von einer Einstellung abgesehen wird. Dies sollten Sie bzw. Ihre Frau bei ihren Überlegungen mit berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning

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