Rechtsschutzversicherung gibt keine Deckungszusage. Rechtens?
vom 18.2.2014
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Hallo, eine Bekannte war als Angestellte ( Fixum + Provision ) bei einem Unternehmen tätig, somit Handlungsgehilfin. Sie hat die Klage sowohl beim Arbeitsgericht, als auch OLaG gewonnen, was ausstehende Provisionen, bzw. Auskunft anbelangt. Nun möchte die Bekannte unter Berücksichtung von HGB 65 / 87 ff folgende Ihre Überhang.- bzw. nachvertraglichen Provisionen einklagen. Die Rechtschutz ...