Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Ich empfehle Ihnen unter Bezugnahme auf die Bestätigung des Schuldirektors zu versuchen, dass persönliche Gespräch als Anhörung im Rahmend es Widerspruchsverfahrens mit der Regierungsbehörde zu suchen.
Sofern keine Klärung erfolgen kann und der Widerspruchsbescheid negativ ausfällt, dann bleibt für Sie nur noch das gerichtliche Klageverfahren. Gegebenenfalls müsste eine einstweilige Verfügung beantragt werden, sofern negative Folgen drohen, wenn Sie den Amtsarzt nicht besuchen.
Sofern das Verfahren im Ergebnis auf die falsche Fehlzeit gestützt wird, dann ist das Verfahren unwirksam. Jedoch wird Ihnen wohl auch nur dann die gerichtliche Klärung bleiben, wenn die Regierungsbehörde dennoch eine Zurruhesetzung vornimmt.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Sperling, Rechtsanwältin