Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Muss ich mir das gefallen lassen? Selbstverständlich müssen Sie sich dieses Verhalten nicht gefallen lassen.
Ist es eine Straftat was dort Passiert? Rufmord, Üble Nachrede? Auch von mir? Eine Straftat „Rufmord" gibt es nicht. Es könnte sich dennoch um eine üble Nachrede oder eine Beleidigung handeln. Gemäß § 186 BGB
ist eine üble Nachrede gegeben, wenn jemand eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist. Unter Tatsachen sind wahrnehmbare oder feststellbare Zustände oder Vorgänge zu verstehen. Dies wäre z.B. bei der Behauptung einer Alkoholabhängigkeit der Fall. Weiß der Täter hierbei, dass die Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen, so ist diese Tat eine Verleumdung nach § 187 StGB
. Daher macht sich Ihre Ex-Freundin, aber auch der neue Freund dann strafbar, wenn diese unwahre Tatsachen über Sie verbreiten. Auch kommt eine Beleidigung in Betracht. Die Beleidigung wird grundsätzlich nur dann verfolgt, wenn ein Strafantrag vom Opfer gestellt wird. Der Strafantrag kann nur innerhalb von 3 Monate nach dem bekanntwerden der Straftag gestellt werden, 77b StGB. Eine Beleidigung liegt dann vor, wenn der Täter in einer Äußerung zum Ausdruck bringt, dass er die Person nicht achtet. Ob dies hier der Fall ist, kann aufgrund der Tatsachenbeschreibung nicht abschließend geklärt werden.
Könnte ich es Anzeigen? Selbstverständlich könnten Sie diese Taten anzeigen. Hierzu muss ich Ihnen auch raten, damit diese Geschichte beendet wird. Hierbei sollten Sie aber auch beachten, dass die 3 Monatsfrist bei einer Beleidigung eingehalten wird. Wurde von Ihnen Ihre Ex-Freundin beleidigt, sollten Sie die Anzeige zeitlich so erstatten, dass Ihre Ex-Freundin keine Möglichkeit für eine Gegenanzeige hat. Des Weiteren sollten Sie den Betriebsrat, falls vorhanden, oder Ihren Vorgesetzten über die Geschehnisse informieren.
Könnte das ganze Grund zur Fristlosen Kündigung sein. Oder Abmahnung? Ein Grund für eine fristlose Kündigung können z.B. Straftaten gegen Mitarbeiter sein. Eine Abmahnung kann bei der Störung des Betriebsfriedens ausgesprochen werden. Daher sollten Sie sich schriftlich über das Verhalten Ihrer Ex-Freundin bei Ihrem Arbeitgeber beschweren.
Kann mir selbst etwas vorgeworfen werden? Solange Sie sich nichts zu schulde kommen lassen, kann Ihnen nichts vorgeworfen werden. Sie sollten dennoch stets darauf achten, dass möglichst eine unbeteiligte Dritte Person immer in der Nähe ist, wenn Sie auf Ihre Ex-Freundin und ihren Freund treffen.
Könnte ich verlangen, das diese beiden zumindest die Abteilung wechseln müssten? Der Arbeitgeber hat eine Schutzpflicht gegenüber Ihnen. Wie der Arbeitgeber diese Pflicht erfüllt, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Daher können Sie dies nicht verlangen.
Oder wäre es besser zu hoffen, das ganze legt sich bald? Nein. Wenn Sie die Sache auf sich beruhen lassen und sich nicht wehren, dann wird dieses Verhalten sich nicht mehr ändern. Daher muss ich Ihnen dazu raten, die Taten bei der Polizei anzuzeigen und auch Ihren Arbeitgeber zu informieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diplom - Jurist, LL.M. Sebastian Scharrer, Rechtsanwalt
Vielen Dank,
vielleicht sind folgende Nachfragen erlaubt.
Kann die erfüllung der schutzpflicht des Arbeitgebers auch zu meinem Nachteil sein, z.B. versetzung?
Würde ein Staatsanwalt das ganze nicht als Bagatelle fallen lassen. weil vielleicht Behauptung gegen Behauptung steht und Sie vielleicht noch Personen hat die ihre version bestätigen?
Wenn ihr Neuer Freund, zu einem kollegen und Kumpel sagt, dieser solle mir dringend einen Psychiater emfpehlen es wüsste einen guten. Ist das eine Beleidigung. auch wen er dann sagen würde das war nur ein gutgemeinter Rat?
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Nachfrage wie folgt:
Eine Versetzung von Ihnen ist nur dann möglich, wenn Sie stören. Davon gehe ich hier nicht aus.
Es kommt drauf an. Die Einstellung wegen geringer Schuld ist grundsätzlich möglich. Da aber Ihre Ex-Freundin von dem strafrechtlichen Verfahren erfahren wird, wird dies in der Regel genügen, um weitere Aktionen zu vermeiden. Sollte Ihre Ex- Freundin weiter Sie beleidigen, so sollten Sie erneut eine Strafanzeige stellen. Diese Strafanzeige wird grundsätzlich dann nicht mehr eingestellt werden. Auch können Sie im Fall der Einstellung entweder gegen die Einstellung vorgehen oder auf dem Privatklageweg das Verfahren fortführen.
Wenn ihr Neuer Freund, zu einem kollegen und Kumpel sagt, dieser solle mir dringend einen Psychiater emfpehlen es wüsste einen guten. Ist das eine Beleidigung. auch wen er dann sagen würde das war nur ein gutgemeinter Rat? Ja, dies ist eine Beleidigung.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Diese Beantwortung Ihrer Frage kann nicht eine individuelle Beratung ersetzten. Selbstverständlich können Sie sich für weitere Fragen, Beratungen und Vertretungen unter Anrechnung der Gebühr für diese Frage deutschlandweit an mich wenden.