Pfändung der Aufwandsentschädigung
vom 10.3.2015
48 €
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Ich arbeite freiberuflich für eine deutsche Firma auf Honorarbasis. Die Arbeit ist eine beratende Tätigkeit die auf Hotlinebasis statt findet.Das heißt meine Telefonzeit wird mir vergütet. Diese Firma besitzt einen TV-Sender ( Tochterfirma) um ihr Dienstleistung im TV anzubieten. Dort arbeite ich ebenfalls und erhalte für diese Arbeit im TV eine Aufwandsentschädigung. Diese beinhaltet , Fahrtkoste ...