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Auflösungsvertrag?? - oder auf Kündigung warten und dagegen Klagen?????

1. Februar 2015 14:50 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


20:14

Zusammenfassung

Fragen zur Rechtmäßigkeit einer angedrohten Kündigung und Verhältnis zum Aufhebungsvertrag

Sehr geehrte Rechtsanwälte

Folgender Sachverhalt steht zur Klärung an:


Am 1.8. fing ich in einer neuen Firma als Ingenieur an zu arbeiten. In meinem Arbeitsvertrag
steht nicht von einer Probezeit.

Kündigungsfrist innerhalb der ersten 6 Monate - 4 Wochen zum 15. oder 30. eines Monats

danach 3 Monate Kündigungsfrist jeweils zum 30.des Monats


Am 22.1.bestellte der Personalreferent mich zu einem Gespräch. In diesem Gespräch wurde mir nahegelegt zu kündigen, da sich einige (langjährige Mitarbeiter) über meine
arrogante, herablassende Art beschwert hätten und man deshalb kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung von Seiten der Firma hätte.

Eine Abmahnung gab es bisher nicht -

Ich muss dazu sagen, dass ich nicht der MEinung bin, dass ich mich gegenüber den Mitarbeitern arrogant oder herablassend verhalten hätte. Auch wurde ich nie über diese Problematik der Mitarbeiter angesprochen oder hingewiesen.

Da ich vorher in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stand und für diese Firma hohe Umzugs-Wohnungskosten etc. investiert habe, war ich nicht bereit zu kündigen.

Daraufhin stellte man mich sofort frei. Der Personalreferent bot mir einpaar Tage später einen Auflösungsvertrag an, in dem ich die Umzugskosten von 3750 Euro zurückerstattet bekäme sowie 1 weiteres Monatsgehalt.

Ich bat um 2 Tage Bedenkzeit, ob ich diesen Auflösungsvertrag tatsächlich unterschreiben sollte.

Letzte Woche Donnerstag rief mich ein Mitarbeiter des Betriebsrates an und teilte mir mit, dass er sich im Betrieb umgehört hätte und fast alle Mitarbeiter gerne mit mir zusammen gearbeitet hätten - bis auf diese 3 Mitarbeiter.


Es ging darum, dass ich diese in einer Schulung, die ich gehalten hattei, darauf hinwies, dass sie zuhören sollen und nicht dauernd die Schulung stören sollen.

Ausserdem wies ich diese Mitarbeiter mehrmals darauf hin, dass die MAschinen nicht ständig stehen dürfen, sondern dass sie ihre ARbeit ordnungsgemäss durchführen sollen.
Ich bin für Stückzahlerhöhung verantwortlich.

Der Betriebsrat hatte am Freitag zusammen mit mir und dem Personalreferent ein weiteres Gespräch, da inzwischen die Frist zur Kündigung (innerhalb des ersten Halbjahres) von Seiten der Personalabteilung versäumt wurde.

Der Personalreferent ist jedoch nach wie vor der MEinung, dass es in Zukunft keine Zusammenarbeit mehr geben wird, obwohl ich darum bat, evtl. versetzt zu werden.

Dieser PErsonalreferent sagte, dass ich den Auflösungsvertrag unterschreiben soll oder sie sammeln im Betrieb Beweise über meine herablassende ARt und schicken mir eine Abmahnung mit anschliessender Kündigung.

Ich jedoch würde meinen Arbeitsplatz gerne behalten und wieder in dieser Firma weiterarbeiten.

Der Betriebsrat hat für morgen eine Anhörung einberufen. Vorher wäre eine Kündigung sowieso hinfällig gewesen.


Meine Fragen an Sie

Sehe ich es richtig, dass mir wegen diesen Gründen und ohne Abmahnung nicht gekündigt werden kann?

Sollte ich die Kündigung im Februar dennoch erhalten, wäre ich ab 01.06.15 arbeitslos?

Momentan bin ich ja immer noch freigestellt. Kann der Arbeitgeber davon weiterhin Gebrauch machen oder kann ich diese 3 Monate weiter arbeiten?

Falls die Kündigung ohne haltbaren Gründe dennoch ausgesprochen werden sollte, wie würden dann meine Erfolgsaussichten vor Gericht auf Klage einer Wiedereinstellung aussehen?

Sollte
Welche weiteren Rechtswege stehen mir ansonsten noch offen?

Ist diese generelle Vorgehensweise der ARbeitgeberseite in dieser Form überhaupt statthaft? (grundlose Freistellung - Drang zur eigenen Kündigung bzw. Auflösungsvertrag) rechtens?

Ich wurde bis dahin nie über eine Beschwerde dieser Mitarbeiter von meinem Vorgesetzten informiert oder darauf hingewiesen.







1. Februar 2015 | 16:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sehe ich es richtig, dass mir wegen diesen Gründen und ohne Abmahnung nicht gekündigt werden kann?

Nach dem geschilderten Sachverhalt ist dies als richtig zu sehen.

Sollte ich die Kündigung im Februar dennoch erhalten, wäre ich ab 01.06.15 arbeitslos?

Ja, das Arbeitsverhältnis kann frühestens zum 31.05.2015 erfolgen und somit ab 01.06.15 würde die Arbeitslosigkeit eintreten.

Momentan bin ich ja immer noch freigestellt. Kann der Arbeitgeber davon weiterhin Gebrauch machen oder kann ich diese 3 Monate weiter arbeiten?

Während der Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber Sie unter Fortzahlung des Gehaltes freistellen. Wenn keine Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erfolgt, dann darf keine Freistellung erfolgen.

Falls die Kündigung ohne haltbaren Gründe dennoch ausgesprochen werden sollte, wie würden dann meine Erfolgsaussichten vor Gericht auf Klage einer Wiedereinstellung aussehen?


Nach dem geschilderten Sachverhalt hat die Klage Aussicht auf Erfolg. Bitte beachten Sie, dass die Klage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden muss. Gegen einen Aufhebungsvertrag können Sie jedoch nur ganz seltenen Fällen vorgehen.
Sofern Sie sich für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages entscheiden, dann sollte das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht vor dem 30.05.15 vereinbart werden, da bei einem früheren Ende sich gegebenenfalls eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld ergeben könnte.


Welche weiteren Rechtswege stehen mir ansonsten noch offen?

Neben der Kündigungsschutzklage bei Kündigung können Sie für den Fall, dass keine Kündigung ausgesprochen wird, die Weiterbeschäftigung verlangen.

Ist diese generelle Vorgehensweise der ARbeitgeberseite in dieser Form überhaupt statthaft? (grundlose Freistellung - Drang zur eigenen Kündigung bzw. Auflösungsvertrag) rechtens?

Die Freistellung ist ohne Kündigung nicht korrekt. Der Drang zum Auflösungsvertrag ist sicher moralisch kein gutes Verhalten, aber ein berechtigtes Interesse des Arbeitsgebers zu versuchen das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.




Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)





Rückfrage vom Fragesteller 2. Februar 2015 | 19:18

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin

Vielen Dank für Ihre schnelle, ausführliche Rückantwort. Sie haben mir sehr geholfen.

Ich hätte jetzt noch eine Nachfrage zu der evtl. anstehenden Kündigungsschutzklage, die ja Ihrer Meinung Aussicht auf Erfolg hätte. Wer muss hierfür die Kosten übernehmen?

Könnten Sie mich in einem solchen Kündigungsschutzprozess vertreten oder muss dies ein Ortsansässiger Rechtsanwalt übernehmen?


Danke für Ihre Hilfe

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Februar 2015 | 20:14

Im Arbeitsgerichtsverfahren der 1. Instanz muss jeder selbst seine Kosten tragen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ich kann Sie auch gern in einem Verfahren vertreten. Nehmen Sie bei Bedarf per Mail mit mir auf.

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