Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
II. Musterverträgen für
1) eine kurzfristig Beschäftigte mit Start ab 1.1. mit einem Stundenlohn von 10,-. Der Einsatz erfolgt unregelmäßig und an nie mehr als 1-3 Arbeitstagen pro Woche.
Zwischen der
…… Firma, …… (Anschrift)
– nachfolgend Arbeitgeber genannt –
und
Frau/Herrn ……, …… (Anschrift)
– nachfolgend Arbeitnehmer genannt –
wird folgender Arbeitsvertrag vereinbart:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.01.2015
(2) Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.
§ 2 Tätigkeit
(1) Der Arbeitnehmer wird eingestellt als …… in …… Sein Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:
……
(2) Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer auch an einem anderen Arbeitsort eine andere oder zusätzliche, der Vorbildung oder den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende zumutbare und gleichwertige Tätigkeit zu übertragen, wenn dies aus betrieblichen oder in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Gründen geboten erscheint.
§ 3 Befristungsdauer
Das Arbeitsverhältnis ist vom …… bis zum …… befristet. Die Befristung beruht auf § 14 Abs. 2 TzBfG
.
§ 4 Arbeitszeit
(1) Der Einsatz erfolgt unregelmäßig und an nie mehr als 1-3 Arbeitstagen pro Woche.
(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Regelungen und Erfordernissen.
(3) Der Arbeitnehmer wird jeweils am Montag, am Mittwoch sowie am Freitag …… Stunden pro Tag arbeiten und zwar in der Zeit von …… Uhr bis …… Uhr.
(4) Dem Arbeitgeber bleibt vorbehalten, die Lage der Arbeitszeit mit einer Ankündigungsfrist von 1 Woche neu zu verteilen.
§ 5 Vergütung
(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer eine Stundenbruttovergütung in Höhe von 10 EUR jeweils zum Monatsletzten zu zahlen.
§ 6 Über- und Mehrarbeit
(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Überstunden und Mehrarbeit zu leisten.
(2) Ein Anspruch auf Über- oder Mehrarbeitsstundenabgeltung besteht nur, wenn die Über- oder Mehrarbeit arbeitgeberseits angeordnet oder vereinbart worden ist oder wenn sie aus dringenden betrieblichen Interessen erforderlich war und der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Über-/Mehrarbeit spätestens am folgenden Tag dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich anzeigt.
(3) Mit der vereinbarten Bruttovergütung gem. § 5 Abs. 1 dieses Vertrages sind bis zu …… Überstunden monatlich ausgeglichen. Darüber hinausgehende Überstunden werden durch Freizeit abgegolten. Soweit Letzters nicht möglich ist, beträgt die Überstundenvergütung …… EUR pro Stunde.
§ 7 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
(3) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Art und Ursache der Erkrankung – soweit bekannt – anzugeben, wenn diese Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers für andere Arbeitnehmer erfordert (zB eine Infektionsgefahr).
(4) Darüber hinaus ist die Ursache der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber nur dann mitzuteilen, wenn der Arbeitnehmer von einem Dritten geschädigt worden ist, damit der Arbeitgeber Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen kann.
§ 9 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer erhält bei einer 3-Tage-Woche kalenderjährlich einen Urlaub von 12 Arbeitstagen als gesetzlichen Mindesturlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Falle der Übertragung muss der gesetzliche Mindesturlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden, ansonsten verfällt er. (Konnte der gesetzliche Mindesturlaub wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden, geht der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 15 Kalendermonate nach dem Ende des Urlaubsjahres, mithin am 31.3. des 2. Folgejahres unter.)
(2) Die Festlegung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber auf Antrag und unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers. Dringende betriebliche Gründe haben Vorrang. Ein Urlaubsantrag gilt mit schriftlicher Bestätigung durch den Arbeitgeber als bewilligt.
§ 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten gemäß § 1 Abs. 2 als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
(2) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist, das heißt mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, gekündigt werden. Es endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung, Erklärung oder weiteren Handlung bedarf, mit Ablauf der Befristung, das heißt mit Ablauf des ……
§ 11 Ausschlussfristen
(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden, ansonsten verfallen sie.
(2) Lehnt eine Vertragspartei den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruches, so verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb einer weiteren Frist von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
(3) Ansprüche, die auf strafbaren Handlungen oder unerlaubten Handlungen beruhen, unterliegen nicht diesen Ausschlussfristen. Diese Ausschlussfristen beziehen sich darüber hinaus nicht auf Ansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers beruhen.
§ 12 Schriftformklausel
(1) Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen.
(2) Zur Wahrung der Schriftform reicht die Textform.
(3) Das Schriftformerfordernis gilt nicht für eine individuelle vertragliche Abrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern diese Individualabrede nicht nur die Änderung des Arbeitsvertrages, sondern auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis für die konkrete individuelle Vertragsänderung betrifft.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seine Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
§ 14 Vertragsaushändigung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer erklären und versichern durch ihre Unterschrift, jeweils ein Exemplar dieses Vertrages im Original wechselseitig unterzeichnet erhalten zu haben.
……, den ……
Arbeitgeber Arbeitnehmer
II. Mustervertrag für eine kurzfristig Beschäftigte mit Start Im Jahr 2014 und Weiterbeschäftigung im Jahr 2015 mit einem Stundenlohn von 10,-. Der Einsatz erfolgt unregelmäßig und an nie mehr als 1-3 Arbeitstagen pro Woche.
II. Musterverträgen für
1) eine kurzfristig Beschäftigte mit Start ab 1.1. mit einem Stundenlohn von 10,-. Der Einsatz erfolgt unregelmäßig und an nie mehr als 1-3 Arbeitstagen pro Woche. (Unterschied nur bei §1 und 3)
Ich kann Ihnen die Arbeitsverträge im Word format mailen
Zwischen der
…… Firma, …… (Anschrift)
– nachfolgend Arbeitgeber genannt –
und
Frau/Herrn ……, …… (Anschrift)
– nachfolgend Arbeitnehmer genannt –
wird folgender Arbeitsvertrag vereinbart:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am 0?.0?.2014
(2) Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.
§ 2 Tätigkeit
(1) Der Arbeitnehmer wird eingestellt als …… in …… Sein Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:
……
(2) Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer auch an einem anderen Arbeitsort eine andere oder zusätzliche, der Vorbildung oder den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende zumutbare und gleichwertige Tätigkeit zu übertragen, wenn dies aus betrieblichen oder in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Gründen geboten erscheint.
§ 3 Befristungsdauer
Das Arbeitsverhältnis ist vom …2014 bis zum …2015 befristet. Die Befristung beruht auf § 14 Abs. 2 TzBfG
.
§ 4 Arbeitszeit
(1) Der Einsatz erfolgt unregelmäßig und an nie mehr als 1-3 Arbeitstagen pro Woche.
(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Regelungen und Erfordernissen.
(3) Der Arbeitnehmer wird jeweils am Montag, am Mittwoch sowie am Freitag …… Stunden pro Tag arbeiten und zwar in der Zeit von …… Uhr bis …… Uhr.
(4) Dem Arbeitgeber bleibt vorbehalten, die Lage der Arbeitszeit mit einer Ankündigungsfrist von 1 Woche neu zu verteilen.
§ 5 Vergütung
(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer eine Stundenbruttovergütung in Höhe von 10 EUR jeweils zum Monatsletzten zu zahlen.
§ 6 Über- und Mehrarbeit
(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Überstunden und Mehrarbeit zu leisten.
(2) Ein Anspruch auf Über- oder Mehrarbeitsstundenabgeltung besteht nur, wenn die Über- oder Mehrarbeit arbeitgeberseits angeordnet oder vereinbart worden ist oder wenn sie aus dringenden betrieblichen Interessen erforderlich war und der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Über-/Mehrarbeit spätestens am folgenden Tag dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich anzeigt.
(3) Mit der vereinbarten Bruttovergütung gem. § 5 Abs. 1 dieses Vertrages sind bis zu …… Überstunden monatlich ausgeglichen. Darüber hinausgehende Überstunden werden durch Freizeit abgegolten. Soweit Letzters nicht möglich ist, beträgt die Überstundenvergütung …… EUR pro Stunde.
§ 7 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
(3) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Art und Ursache der Erkrankung – soweit bekannt – anzugeben, wenn diese Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers für andere Arbeitnehmer erfordert (zB eine Infektionsgefahr).
(4) Darüber hinaus ist die Ursache der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber nur dann mitzuteilen, wenn der Arbeitnehmer von einem Dritten geschädigt worden ist, damit der Arbeitgeber Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen kann.
§ 9 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer erhält bei einer 3-Tage-Woche kalenderjährlich einen Urlaub von 12 Arbeitstagen als gesetzlichen Mindesturlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Falle der Übertragung muss der gesetzliche Mindesturlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden, ansonsten verfällt er. (Konnte der gesetzliche Mindesturlaub wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden, geht der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 15 Kalendermonate nach dem Ende des Urlaubsjahres, mithin am 31.3. des 2. Folgejahres unter.)
(2) Die Festlegung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber auf Antrag und unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers. Dringende betriebliche Gründe haben Vorrang. Ein Urlaubsantrag gilt mit schriftlicher Bestätigung durch den Arbeitgeber als bewilligt.
§ 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten gemäß § 1 Abs. 2 als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
(2) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist, das heißt mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, gekündigt werden. Es endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung, Erklärung oder weiteren Handlung bedarf, mit Ablauf der Befristung, das heißt mit Ablauf des ……
§ 11 Ausschlussfristen
(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden, ansonsten verfallen sie.
(2) Lehnt eine Vertragspartei den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruches, so verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb einer weiteren Frist von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
(3) Ansprüche, die auf strafbaren Handlungen oder unerlaubten Handlungen beruhen, unterliegen nicht diesen Ausschlussfristen. Diese Ausschlussfristen beziehen sich darüber hinaus nicht auf Ansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers beruhen.
§ 12 Schriftformklausel
(1) Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen.
(2) Zur Wahrung der Schriftform reicht die Textform.
(3) Das Schriftformerfordernis gilt nicht für eine individuelle vertragliche Abrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern diese Individualabrede nicht nur die Änderung des Arbeitsvertrages, sondern auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis für die konkrete individuelle Vertragsänderung betrifft.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seine Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
§ 14 Vertragsaushändigung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer erklären und versichern durch ihre Unterschrift, jeweils ein Exemplar dieses Vertrages im Original wechselseitig unterzeichnet erhalten zu haben.
……, den ……
Arbeitgeber Arbeitnehmer
2 Fragen:
1. wenn eine kurzfristig Beschäftigte ihren Vertrag im Jahr 2014 gekündigt hat. Welche Pause muss ich bei einer erneuten Beschäftigung im Jahr 2015 beachten?
Das geht nicht, denn
Eine Befristung nach Abs. 2 S. 1des § 14 TzBfG
ist unzulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Nach dem BAG soll das aber nicht gelten, wenn zwischen dem Ende eines früheren Arbeitsverhältnisses und dem sachgrundlos befristeten neuen Arbeitsvertrag mehr als drei Jahre liegen.
2. ist für die kurzfristige Beschäftigung eine Lohnabrechnung erforderlich oder reicht der beidseitig unterschriebene Stundenzettel?
Eine Lohnabrechnung ist erforderlich, hier ist das kostenlose Abrechnungsprogram
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?formular.htm
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ich weiß, dass ja nun gerade die kurzfristig Beschäftigten nur eine maximale Anzahl von Tagen arbeiten dürfen.
Wo finde ich diesen Passus im Vertrag? Es muss ja sichergestellt sein, dass es sich eben nicht um einen Mini-Jobber, sondern um eine kurzfristig Beschäftigte handelt.
Auch die Beantwortung Ihrer Frage habe ich andere recherchiert. Hier wurde mir gesagt, dass die Anzahl der Tage bei der kurzfristig Beschäftigten pro Kalenderjahr gelten und hier keine 3 Jahre Pause erforderlich sind.
Können Sie noch einmal schauen, ob Sie wirklich den richtigen Vertrag eingestellt haben? Es scheint mir so als sei die Stellung des kurzfristig Beschäftigten gar nicht berücksichtigt worden,- sondern hier gibt es nur den Standart-Teilzeit-Arbeitsvertrag,
Lieben Dank
1. ich weiß, dass ja nun gerade die kurzfristig Beschäftigten nur eine maximale Anzahl von Tagen arbeiten dürfen.
Wo finde ich diesen Passus im Vertrag?
§ 4 Arbeitszeit
(1) Der Einsatz erfolgt unregelmäßig und an nie mehr als 1-3 Arbeitstagen pro Woche.
(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Regelungen und Erfordernissen.
(3) Der Arbeitnehmer wird jeweils am Montag, am Mittwoch sowie am Freitag …… Stunden pro Tag arbeiten und zwar in der Zeit von …… Uhr bis …… Uhr.
(4) Dem Arbeitgeber bleibt vorbehalten, die Lage der Arbeitszeit mit einer Ankündigungsfrist von 1 Woche neu zu verteilen.
Es muss ja sichergestellt sein, dass es sich eben nicht um einen Mini-Jobber, sondern um eine kurzfristig Beschäftigte handelt.
Die Kurzzeitbeschäftigung ist eine Art der geringfügigen Beschäftigung, sichergestellt ist das durch Tageszahl und Arbeitszeit und Zeitraum der Beschäftigung.
2. Auch die Beantwortung Ihrer Frage habe ich andere recherchiert. Hier wurde mir gesagt, dass die Anzahl der Tage bei der kurzfristig Beschäftigten pro Kalenderjahr gelten und hier keine 3 Jahre Pause erforderlich sind.
Es ist zu unterscheiden:
Befristung ohne Grund:
Dann gilt die 3 Jahre Frist, Denn
Das Anschlussverbot greift unabhängig davon, wie lange das frühere Arbeitsverhältnis angedauert hat, aber auch ohne Rücksicht auf die anvisierte Dauer des neuen Arbeitsverhältnisses. Mithin fallen auch Arbeitsverhältnisse, die nicht länger als sechs Monate dauern sollen, in den Anwendungsbereich des Abs. 2 S. 2 ( BAG 13.5.2004, EzBAT SR 2y BAT Teilzeit- und Befristungsgesetz Nr. 10; BAG 6.11.2003 NZA 2005, 218
(219 f.)).
Befristung mit Grund, etwa
• in Saison- und Kampagnebetrieben,
• im Schlussverkauf,
gilt die Frist nicht.
Falls Sie mit Grund einstellen (was aus Ihrer Anfrage leider nicht hervorging) dann muss man § 3 ändern:
§ 3 Befristungsdauer
Das Arbeitsverhältnis ist vom …… bis zum …… befristet. Die Befristung erfolgt wegen …
Für die Details können Sie uns direkt kontaktieren.