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Verleumdung am Ausbildungsplatz

| 22. Februar 2015 04:36 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Zusammenfassung

Mobbing setzt eine wiederholte, regelmäßige, systematische Schikane voraus. Ein Anspruch auf Übernahme nach dem Ausbildungsverhältnis besteht grundsätzlich nicht. Es besteht ein Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes, wohlwollendes Zeugnis.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier der Sachverhalt:

Eine Kollegin hat mich und andere Personen beschuldigt sie zu mobben, bzw. über sie zu reden. Was genau getan oder gesagt wurden sein soll weiß niemand und diese Vorwürfe entsprechen nicht im Entferntesten der Wahrheit.

Ihr zuständiger Abteilungsleiter hatte kurz zuvor mich und eine andere Auszubildende abgefangen und uns beschuldigt Frau x zu mobben. Schon zu diesem Zeitpunkt waren wir uns keiner Schuld bewusst und beteuerten unsere Unschuld. Er wollte das Ganze dann in einem Viere-Gespräch lösen, womit wir auch sofort einverstanden waren, da wir uns auch nicht erklären konnten, woher diese Anschuldigungen kamen.

Die besagte Frau x wollte aber kein Vierer-Gespräch, sondern wollte das Ganze im voll besetzten Großraumbüro klären (weitere 8 Personen anwesend). Sie gab dann aber nur solche Wagen Aussagen von sich wie, wir wüssten es ganz genau und wollten es nur nicht zugeben. Keiner wusste, wovon sie redet. Dann kam der Rundumschlag und plötzlich wurden noch mehr Leute die mit im Raum waren beschuldigt (auch ihr eigener Abteilungsleiter) alles zu wissen und ihr nur schaden zu wollen. Es endete damit, dass sie sagte, die Firma müsse gestoppt werden und sie würde dieses Spiel nicht mitspielen, sie nahm ihre Sachen, sagte sie kündigt und rauschte davon.
Alle beteiligten waren sprachlos und verwirrt. Ihr Abteilungsleiter sagte, das ganze hätte sich zu diesem Zeitpunkt erst mal erledigt, er müsse sich überlegen, wie er mit ihr das Gespräch suchen könnte.
Am Ende des Tages hatte er wohl ein Gespräch mit ihr und die offizielle Info die auch uns zugetragen wurde war, dass Frau x zur Zeit einfach privat sehr belastet sei, dass wir diesen Tag vergessen, sie am nächsten Tag wie gewohnt zur Arbeit käme und sich das Thema somit erledigt hat.

Jetzt hat mein Abteilungsleiter mir Anfang der Woche gesagt, meine Übernahme nach der Ausbildung stünde nun doch nicht mehr fest, da die Geschäftsleitung sich das nochmal ganz genau überlegen müsse, nachdem was an diesem Tag mit Frau x gewesen sei. Es hat sich herausgestellt, dass der Abteilungsleiter von Frau x der GL mitgeteilt hat, dass diese von mir, der anderen Auszubildenden und noch einer Person gemobbt wird und wir ständig schlecht über sie reden würden.

Das ganze entspricht aber nicht der Wahrheit, ganz im Gegenteil, ich habe diese Mitarbeiterin immer als netten, liebevollen Menschen gesehen, mit dem ich mich gut verstanden habe. Sie verhält sich mir und allen anderen gegenüber auch wieder völlig normal, so als ob dieser Tag nicht existiert hätte.

Nun habe ich aber das Problem, dass meine Berufliche Zukunft von der Falschaussage des Abteilungsleiters abhängig gemacht wird. Im schlimmsten Fall werde ich nicht nur nicht übernommen, sonder es wirkt sich auch auf mein Arbeitszeugnis aus.

Hat der Abteilungsleiter nicht sogar schon Verleumdung begangen und kann ich, wenn es mit einem Gespräch nicht geklärt wird, rechtliche Schritte einleiten, die auch Wirkung zeigen?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich beinhaltet Mobbing eine wiederholte, systematische Schikane. Einmalige Äußerungen - angenommen diese wären tatsächlich verlautbart worden - gehören nicht dazu.

Hinsichtlich der Übernahme nach Ihrer Ausbildung besteht Ihrerseits kein Anspruch, außer es bestehen etwa tarifvertragliche Regelungen, was ich ohne weiteren Sachvortrag nicht beurteilen kann. Sollte diese aus den genannten Gründen tatsächlich abgelehnt werden, dann besteht lediglich die Möglichkeit das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Missverständnisse auszuräumen.

Anders verhält es sich bei dem Zeugnis. Sie haben einen Anspruch auf ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes Zeugnis. Daher rate ich Ihnen, zu gegebener Zeit, das Zeugnis prüfen zu lassen und Berichtigung zu verlangen. Gegebenenfalls kann dies auch auf gerichtlichem Wege durchgesetzt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 22. Februar 2015 | 09:20

Guten Tag Frau Hein,

erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Es ist mir bewusst, dass ich keinen Anspruch auf eine Übernahme nach der Ausbildung habe.
Es geht mir aber darum, dass der Abteilungsleiter Dinge an die Geschäftsleitung weiter getragen hat, die a) Nicht der Wahrheit entsprechen und b) Nicht mal so von Frau x gesagt bzw. benannt wurden.

Mir ist nur wichtig, dass die Wahrheit auch bei der GL ankommt, denn ich sehe durch diese falsche Aussage meine Ruf geschädigt.

Handelt es sich hier um Verleumdung seitens des Abteilungsleiters?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Februar 2015 | 13:13

Der Tatbestand der Verleumdung ist meiner Meinung nach gegeben, da die unwahre Aussage, Sie würden Kollege mobben und/oder schlecht machen geeignet ist, Sie herabzuwürdigen. Daher könnten Sie Strafanzeige erstatten. Allerdings halte ich dies nicht für das geeignete Mittel, um eine Übernahme in Ihrem Betrieb zu erreichen. Daher sollte das Gespräch gesucht und die Angelegenheit in dieser Form geklärt werden.


Mt freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 22. Februar 2015 | 18:07

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