Baurecht/Gewährleistung
vom 30.3.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Baurecht, Gewährleistungsfrist bei verdeckten Mängeln. Neubau eines Einfamilienhaus, Baujahr 1992, also 13 Jahre alt. Ausführung der Arbeiten durch ein renommiertes Bauunternehmen. Abrechnung des Neubaues seinerzeit nach VOB,DIN 1961. Mängel: Mit den Jahren kroch in mehreren Kellerräumen, ausgehend von der Bodenplatte, Feuchtigkeit die Wände hoch. Fragen: 1. Handelt es sich hier um ...