Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage.
Gegen die Stadtsparkasse werden Sie nur dann einen Schadensersatz geltend machen können, wenn Sie nachweisen können, daß die Sparkasse Sie falsch beraten hat. Dabei wird es aber nicht nur darauf ankommen, was Ihnen die Sparkasse konkret gesagt und versprochen hat, sondern auch darauf, daß Sie dies nachweisen können.
Möglicherweise ist die Sparkasse auch davon ausgegangen, daß Sie selbst ebenfalls die Eigenheimzulage beantragen, da auch der Sparkasse von vornherein klar sein mußte, daß Ihre Freundin nur entsprechend ihres Anteiles EHZ bekommen würde.
Selbst wenn Sie nachweisen können, daß die Bank Sie falsch beraten hat, stellt sich die Frage, welcher Schaden Ihnen dadurch entstanden ist. Sie müssten dann darlegen, daß Sie bei richtiger Beratung eine andere, in diesem Fall günstigere Finanzierung gewählt hätten. Der Ihnen entstandene Schaden würde sich dann auf der Grundlage dieser Finanzierung errechnen, was nicht zwingend bedeutet, daß Ihnen 5.000 EUR als Schadensersatz zustehen.
Wenn Sie der Meinung sind, eine Falschberatung der Sparkasse nachweisen zu können, sollten Sie sich mit sämtliche Unterlagen an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden, damit dieser Ihre Ansprüche geltend machen kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht