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Probleme mit Eigenheimzualge

21. März 2005 08:50 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einige Fragen zum Thema Eigenheimzulage ...

Meine Freundin und ich haben im Sept. ´04 zusammen ein Reihenhäuschen gekauft. Wir sind nicht verheiratet und haben es zu gleichen Teilen (50%) erworben. Diese Fact´s waren von vorne herein klar ...

Die Finanzierung haben wir über einen großen unabhängigen Finanzdienstleister schlußendlich bei der Sparkasse abgeschlossen. Diese hat uns eine Finanzierung bestehend aus 3 Komponenten angeboten:

1. ein Schweizer-Franken Darlehen
2. ein KfW-Darlehen
3. ein Bausparvertrag (angespart aus Eigenheimzulage & VL)

Die Sparkasse ist bei den Modellrechnungen immer davon ausgegangen, dass meine Freundin den Höchstsatz an Eigenheimzulage von 1250,- Euro erhält. Ich bekomme keine Eigenheimzulage, da ich mit meinem Gehalt über der Bemessungsgrenze liege. Ich habe auch keinen Antrag gestellt.

Ich habe einen Bausparvertrag unterschrieben, der mit VL-Zahlungen meinerseits und EHZ von meiner Freundin angespart werden soll. Die Beträge sind im Bausparvertrag so festgehalten.

Als nun Mitte Februar der Bescheid des Finanzamtes kam wurden wir aber eines besseren belehrt. Meine freundin bekommt die Eigenheimzulage nur entsprechend der Höhe Ihres Anteils am Haus, also 50% von 1250,- Euro = 625,- Euro. D.h. uns fehlen in den nächsten 8 Jahren genau 5.000 Euro im Bausparvertrag die wir nun zusätzlich aufbringen müssten.

Ich bin der Meinung, dass wir von der Sparkasse falsch beraten wurden. Welche Rechte & Möglichkeiten haben wir nun ? Wie verhalten wir uns richtig ? Was müssen wir tun, damit wir im Idelafall die fehlenden 5.000 Euro von der Sparkasse ersetzt bekommen ?
Welche Rechte hat die Sparkasse ? Könnte es evt. negative Auswirkungen auf unsere Fianzierung haben wenn wir gegen die Sparkasse vorgehen ?

21. März 2005 | 09:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Frage.

Gegen die Stadtsparkasse werden Sie nur dann einen Schadensersatz geltend machen können, wenn Sie nachweisen können, daß die Sparkasse Sie falsch beraten hat. Dabei wird es aber nicht nur darauf ankommen, was Ihnen die Sparkasse konkret gesagt und versprochen hat, sondern auch darauf, daß Sie dies nachweisen können.

Möglicherweise ist die Sparkasse auch davon ausgegangen, daß Sie selbst ebenfalls die Eigenheimzulage beantragen, da auch der Sparkasse von vornherein klar sein mußte, daß Ihre Freundin nur entsprechend ihres Anteiles EHZ bekommen würde.

Selbst wenn Sie nachweisen können, daß die Bank Sie falsch beraten hat, stellt sich die Frage, welcher Schaden Ihnen dadurch entstanden ist. Sie müssten dann darlegen, daß Sie bei richtiger Beratung eine andere, in diesem Fall günstigere Finanzierung gewählt hätten. Der Ihnen entstandene Schaden würde sich dann auf der Grundlage dieser Finanzierung errechnen, was nicht zwingend bedeutet, daß Ihnen 5.000 EUR als Schadensersatz zustehen.

Wenn Sie der Meinung sind, eine Falschberatung der Sparkasse nachweisen zu können, sollten Sie sich mit sämtliche Unterlagen an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden, damit dieser Ihre Ansprüche geltend machen kann.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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