Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch Reha-Aufforderung Krankenkasse
vom 17.7.2018
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Ich beziehe Krankengeld und wurde von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Da die Krankenkasse nicht dargelegt hat wie sie ihr Ermessen ausgeübt hat und ich auch nicht vorher angehört wurde hatte ich Widerspruch eingelegt. Die Krankenkasse hat darauf hin Ihren Bescheid wegen eines Fehlers im Verwaltungsverfahren zurückgenommen. Danach wurde ich angehört und schon kurz ...