Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
zu1) Ihre Tochter kann z.B. als freiwillges Mitglied in der GKV bleiben. Wenn Ihre Tochter jetzt mindestens 12 Monate arbeitet, hätte Sie auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ALG 1 und die Beiträge zur Krankenversicherung werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Auch wenn Ihre Tohter ALG 2 beziehen müsste, würde vom Jobcenter die Krankenversicherung übernommen. Ihre Tochter muss nicht in die PKV zurück.
zu 2) Der Mindestbeitrag liegt bei 157, 33 Euro
zu 3) Eltern können auch gegenüber Ihren erwachsenen Kindern unterhaltspflichtig sein, wenn Sie noch keine Schul - oder Berufsausbildung beendet haben. Da Ihre Tochter eine Schulausbildung hat, sind Sie nach Ihren Angaben nicht mehr unterhaltspflichtig. Die Krankenversicherung wird daher bei Arbeitslosigkeit -wie oben erläutert- entweder von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter gezahlt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt
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