ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Ich habe aber noch eine Nachfrage. Im 2. Absatz Ihrer Antwort, dass "... nach Fallgestaltung durch Klage oder Einschaltung des Vereinsregisters durchgesetzt werden können".
Meinen Sie damit eine Feststellungsklage und brauche ich dazu einen RA oder mache ich gegenüber dem Vereinsregister den Einspruch zum Protokoll geltend?
ein entsprechender Antrag wäre bei dem für den Verein zuständigen Amtsgericht zu stellen. Eine Vertretung durch einen Kollegen ist nicht erforderlich, Sie können einen entsprechenden Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der jeweiligen Beschlüsse selber stellen, müssen dann auch den Termin zur mündlichen Verhandlung wahrnehmen.
Bei dem Vereinsregister können Sie einen entsprechenden Einspruch geltend mach, soweit in der Mitgliederversammlung eintragungspflichtige Beschlüsse gefasst wurden. Das Vereinsregister kann deren Eintragung durch Verfügung aussetzen, bis ein entsprechend anhängiger Rechtsstreit (hier vor dem Amtsgericht) entschieden ist. Soweit das Protokoll der Mitgliederversammlung beim Vereinsregister hinterlegt ist, könnten Sie Ihre Ausführungen zu den jeweiligen Beschlüssen dem Vereinsregister zu Kenntnis geben.