Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Für die Steuerschulden haftet die GmbH als Steuersubjekt. Unter Umständen kann es zu einer Durchgriffshaftung gegen Sie und gegen den "Partner" kommen. Diese Umstände scheinen zumindest bei dem Partner vorzuliegen. Diese Haftung bezieht sich auf die finanzielle Haftung. Hierbei können Sie aber möglicherweise Ersatzansprüche gegen den Partner geltend machen.
Steuerstrafrechtlich ist nur der Partner in Gefahr, da er für die Finanzen verantwortlich war. Dies allerdings setzt voraus, dass Sie nachweisbar nichts mit der Buchhaltung und/oder den Steuererklärungen zu tun hatten. Um dies zu klären, kann die Finanzverwaltung durchaus ein Steuerstrafverfahen gegen Sie durchführen. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Sie "in den Bau" müssen.
Wenn Ihr Steuerberater Hinweise auf fehlerhafte Steuererkläungen und/oder hinterzogene Steuern findet, so rege ich dringend an, mit ihm (dem Steuerberater) und einem Steuerstrafverteidiger die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige zu prüfen.
Selbstverständlich sollten Sie bei dem ersten Hinweis auf ein Steuerstrafverfahren einen Steuerstrafverteidiger hinzuziehen.
Ich bitte um einen kurzen Hinweis, auf was sich Ihre Frage "Wer hat nun Recht?" bezieht.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.