Betrug, Strafanzeige ins Ausland
vom 31.10.2015
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Grasel / München
Sehr geehrte Damen und Herren, für eine Einschätzung des folgenden Falles bin ich Ihnen dankbar: Ich habe vor einigen Wochen über das Internet, d.h. via E-mail einen Auftrag zur Erbringung einer IT Dienstleistung vergeben (Kontaktaufnahme fand über ein dafür vorgesehenes Portal statt). Die Zahlung erfolgte zu 50% im Vorfeld, der restliche Betrag sollte nach vollständiger Erbringung begliche ...