von RA Marc N. Wandt
Guten Tag, ein Bekannter von mir hat einen Strafbefehl wegen vors. Insolvenzverschleppung erhalten, 20 Tagessätze zu € 20,-- = € 400,--. Er war GF einer GmbH, die GmbH ist insolvent, Verfahren ist Mangels Masse eingestellt. Keine Schulden bei Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft o.ä., "n ...