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Vorenthaltung von Tonbandaufnahme zur Vereitelung von Beweisen

17. Juli 2025 10:43 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


09:31

Guten Tag,

Wir haben folgende Situation.
Antrag gegen Gutachter aufgrund Befangenheit im Sorgerechtsstreit wurde gestellt.
Gutachter hat Tonbandaufnahmen angefertigt, die ihn der Lüge und Parteilichkeit überführen würde. Nun versucht er alles, diesem dem Richter nicht vorlegen zu müssen.
Darf er das überhaupt?
Er kann diese dem Richter doch gerade bei solch gravierenden Vorwürfen nicht verweigern?

Wie können wir denn strafrechtlich gegen diesen Gutachter vorgehen?
Ich würde gerne Strafanzeige wegen Falschaussage und der Vorenthaltung von Beweismaterial erstatten...

Vielen Dank!

17. Juli 2025 | 11:40

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

sofern das Gericht die Herausgabe fordert, darf der Sachverständige das nicht verweigern.

Das folgt auch § 407a Abs.5 ZPO. Diese Vorschrift ist über § 30 FamfG anwendbar.

Zitat:
5) Der Sachverständige hat auf Verlangen des Gerichts die Akten und sonstige für die Begutachtung beigezogene Unterlagen sowie Untersuchungsergebnisse unverzüglich herauszugeben oder mitzuteilen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so ordnet das Gericht die Herausgabe an.


Sofern ein Sachverständiger offenbar bewusst unwahre Angaben gemacht hat, besteht die Haftung nach § 839a BGB

Zitat:
839a BGB
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.

(2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.


Daneben besteht auch die Strafbarkeit nach § 153 StGB.

Zitat:

§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 18. Juli 2025 | 09:26

Vielen Dank für diese Informationen!

Wie erstatte ich am besten Anzeige bei der Polizei gegen den Gutachter? Wegen Falschaussage?
Es geht ja auch um Verleumdung ..

Herzliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Juli 2025 | 09:31

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie stellen die Strafanzege aufgrund aller in Betracht kommender Delikte aufgrund des nachstehenden Sachverhalts:

Dann schildern Sie den gesamten Sachverhalt und fügen Beweismittel auch bei.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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