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Beleidigungen und Sachbeschädigung

| 17. Juli 2025 17:05 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Müssen mein Mann und ich uns beleidigen, bedrohen und durch Sachbeschädigung schikanieren lassen? Wir sind unsere gegenseitige Zeugen. Uns wurde mitgeteilt weil wir ein Ehepaar wären können wir uns gerichtlich nicht wehren und müssen uns damit abfinden. Sachbeschädigung bekommen wir nicht ersetzt und wir werden auch noch ausgelacht. Seit wann gilt unser Wort nicht mehr?

17. Juli 2025 | 18:51

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

am besten Sie schildern über die Nachfragefunktion einen konkreten Sachverhalt.

Ansonsten können auch Ehegatten als Partei oder Zeugen gehört werden. Das ist stets möglich. Das Verwandtschaftsverhältnis spricht nicht zwingend gegen eine Verwertung von Aussagen.

Bei Nichtzahlung von Schadensersatz trotz vorheriger Zahlungsaufforderung und Inverzugsetzung kann man binnen Jahren bei Gericht klagen.

Strafanzeige kann man nur binnen 3 Monaten erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 17. Juli 2025 | 19:50

Strafanzeigen sind gestellt worden, Staatsanwaltschaft hat alles eingestellt, wir können zivilrechtlich klagen, 2 Zahlungsaufforderungen gestellt,sogar vom Rechtsanwalt aber weiter will er nicht vorgehen weil wir eben keine Zeugen haben und somit vor Gericht keine Chance hätten.Sollten wir uns selbst an das Gericht wenden

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juli 2025 | 22:21

Sehr geehrter Fragensteller,

die strafrechtliche Einstellung entfaltet keine Bindungswirkung / Präjudiz für eine zivilrechtliche Streitigkeit.

Wenn der Streitwert unter 5000 Euro liegt, dann kann man in der Tat die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts kontaktieren, dort einen Termin ausmachen und auch ohne Anwalt die Sache zur Niederschrift zwecks Klage bringen.

Beim Amtsgericht weiß man nie. Sicher kann man immer gewinnen. Vor allem, wenn die eigenen Vorwürfe zutreffen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger

Bewertung des Fragestellers 18. Juli 2025 | 19:59

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