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Strafanzeige wegen nicht bezahlter Rechnung

10. März 2018 15:37 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Wie sollte man vorgehen, wenn man von einer Firma wegen einer noch offenen Rechnung angezeigt wird?

Aus der Einstellung der Zahlung folgt der Verdacht des Betruges, nämlich, dass man von Anfang an zahlungsunwillig war, selbst wenn eine Teilzahlung erfolgt ist. Eine Anzeige stellt jedoch noch keine Verurteilung dar.
Möglich wäre, gegenüber der Polizei Stellung zu nehmen, wobei angegeben werden sollte, dass man von Anfang an den Betrag in voller Höhe bezahlen wollte.
Auch kann man der Anzeigeerstatterin ein Ratenzahlungsangebot abgeben, dass einen Tilgungsplan mit einer Ratenhöhe enthalten sollte. Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Betrug folgt daraus jedoch nicht.

Guten Tag,

Eine Firma hat mich angezeigt,wegen einer noch offenen Rechnung.

Es waren einmal 8.000€ davon wurden vor der Anzeige schon einmal 1000€ bezahlt.

Seither habe ich nichts mehr von der Firma gehört, nun kam die Anzeige der Polizei.

Es war natürlich auch mein Fehler mich nicht mehr bei der Firma zu melden.

Ich möchte die offenen Forderung nun in Raten zurückbezahlen.

Kann mir jemand einen Tipp geben was ich nun am besten als Stellungsnahme zur Anzeige schreibe, bzw. was ich am besten der Firma als Schreiben für eine Ratenzahlung senden kann?

Kann mir jemand eventuell einen Mustertext erstellen?

10. März 2018 | 16:26

Antwort

von


(196)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Durch die Einstellung der Zahlung besteht der Verdacht des Betrugs, nämlich dass sie von Anfang an zahlungsunwillig waren. Auch wenn sie eine Teilzahlung geleistet haben.
Durch eine Anzeige sind sie ja noch nicht verurteilt. Wenn sie gegenüber der Polizei Stellung nehmen wollen, ist es wichtig, dass sie sagen, dass sie von Anfang zahlen wollten und dies anhand der Belege nachweisen.
Zudem können Sie auf jeden Fall ein Ratenzahlungsangebot der Anzeigenerstatterin abgeben. Dies sollte einen Tilgungsplan enthalten mit einer Ratenhöhe die sie auf jeden Fall bezahlen können.

Das ist aber kein Grund, warum das Ermittlungsverfahren eingestellt werden sollte. Da geht es um den Tatzeitpunkt und nicht um den jetzigen Zeitpunkt.

Einen Mustertext gibt es für die Einlassung gibt es leider nicht, weil es dabei ja um immer andere Sachverhalte geht, die nicht vergleichbar sind.
Für das Schreiben an die Firma sollten sie ggf die Gründe für das Aussetzen der Raten mitteilen und als Anlage den Tilgungsplan beifügen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Wübbe

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