Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Durch die Einstellung der Zahlung besteht der Verdacht des Betrugs, nämlich dass sie von Anfang an zahlungsunwillig waren. Auch wenn sie eine Teilzahlung geleistet haben.
Durch eine Anzeige sind sie ja noch nicht verurteilt. Wenn sie gegenüber der Polizei Stellung nehmen wollen, ist es wichtig, dass sie sagen, dass sie von Anfang zahlen wollten und dies anhand der Belege nachweisen.
Zudem können Sie auf jeden Fall ein Ratenzahlungsangebot der Anzeigenerstatterin abgeben. Dies sollte einen Tilgungsplan enthalten mit einer Ratenhöhe die sie auf jeden Fall bezahlen können.
Das ist aber kein Grund, warum das Ermittlungsverfahren eingestellt werden sollte. Da geht es um den Tatzeitpunkt und nicht um den jetzigen Zeitpunkt.
Einen Mustertext gibt es für die Einlassung gibt es leider nicht, weil es dabei ja um immer andere Sachverhalte geht, die nicht vergleichbar sind.
Für das Schreiben an die Firma sollten sie ggf die Gründe für das Aussetzen der Raten mitteilen und als Anlage den Tilgungsplan beifügen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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