Ruhen oder Unterbrechen der Verjährung bei falscher Verdächtigung
Wissenschaftler-A hat eine naturwissenschaftliche Dissertation in englischer Sprache 1984 veröffentlicht, deren Urheberschaft sich der Gastwirt-B gegenüber der Staatsanwaltschaft am 23.05.2008 berühmte, indem er die englisch-lateinisch sprachige Dissertation der Sta-1 vorlegte, und schriftlich gegenüber der Sta-1 am 23.05.2008 und 25.09.2008 erklärte, er sei der tatsächliche Urheber der Dissertati ...