Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gegenüber der Polizei besteht grundsätzliche keine Pflicht in der Position als Verdächtiger oder als Zeuge auszusagen (anders sieht es aber aus, soweit Sie eine Aussage vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht tätigen müssen).
Sie sind jedoch verpflichtet Ihre Personalien anzugeben bzw. nicht korrekte Daten bzgl. Ihrer Personalien zu berichtigen. Insoweit verweist die Polizei regelmäßig auf das OWiG, wie auch in Ihrem Fall.
Zitat:Reicht es hier zu Antworten dass ich nicht weiß wer gefahren ist oder muss ich hier gar nicht antworten?
Sie können mitteilen, dass Sie nicht wissen, wer zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat. Wenn Sie jedoch Angaben machen, sollten diese selbstverständlich der Wahrheit entsprechen.
Zitat:Muss ich hier Antworten oder kann ich den Brief der Polizei ignorieren?
Sie haben auch das Recht dieses Schreiben unbeantwortet zulassen, sofern die Personalien richtig und vollständig sind.
Bitte beachten Sie auch, dass sie als Fahrzeughalter im Nachgang von der zuständigen Behörde auch dazu verpflichtet werden können, ein Fahrtenbuch zu führen, aufgrund der Unkenntnis der Fahrereigenschaft zum Zeitpunkt der Tat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen