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Verleumdung durch Exmann

| 4. August 2025 09:07 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
mein Exmann hat meinem Sohn gegenüber behauptet, dass ich Unterhalt, der für ihn bestimmt war ,einbehalten habe.
Das stimmt nicht.
Das war vor ca. 3 Jahren. Kann ich Strafanzeige stellen?

4. August 2025 | 10:20

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

eine Verleumdung gem. § 187 StGB liegt dann vor, wenn jemand wissentlich unwahre Tatsachen über eine andere Person behauptet, um deren Ruf zu schädigen. Bei der Verleumdung handelt es sich um eine sogenanntes Antragsdelikt. Die Frist beträgt drei Monaten gem. § 77 b StGB. Sie sollten sich also beeilen, die Verleumdung bei der Polizei zur Anzeige zu bringen, da auch die Verjährung von drei Jahren bezüglich der Tat droht.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa


Bewertung des Fragestellers 6. August 2025 | 07:02

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