Sehr geehrter Ratsuchender,
für so ein außergerichtliches Schreiben brauchen Sie keinen Rechtsanwalt
Sie können es also selbst schicken.
Bei vorsätzlich begangenen Körperverletzungen mit offenbar rassistischen Begleitumständen sind 3.500 € eigentlich durchaus angemessen.
Aber das ist ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts nur eine ganz grobe Einschätzung.
Wenn er nicht regiert, werden Sie ihn verklagen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank für Ihre Antwort. Dann peile ich 3.500 Euro an. Was wäre eine angemessene Frist? Z.b. 7 Tage nach abgeben Brief (Empfängerbestätigung). Empfehlen Sie mir Ratenzahlung von 3700, da der Täter vermutlich nicht auf einmal bezhalen kann. Darf ich erwähnen im Brief: ich habe schon juristische beratung gehabt (von Ihnen).
Darf ich ebenso schreiben im Brief, wenn er nicht bezahlt( 3500 oder raten), verklage ich ihn.
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Beratung bezog sich auf Ihre erste Frage.
Die Höhe kann und werde ich so nicht beurteilen, da ich die Gesamtumstände gar nicht kenne.
Daher ist das nur eine grobe Einschätzung.
14 Tage wären eine angemessene Frist.
Aber bitte haben Sie Verständnis, dass ich beim gebotenen Mindestbetrag nicht noch das Schreiben weiter vorgeben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle