Kaufvertrag mit Privatperson Pkw
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Guten Morgen, Ich habe am 8.5.18 ein Auto von einem Händler gekauft,der jedoch dieses Fahrzeug als Privatperson,ohne Garantie und Gewährleistung verkauft hat. Im Kaufvertrag wurde als Erstzulassung 4.2.2005 angegeben. Bei der Zulassung habe ich gesehen, das dies eine falsche Angabe war. Erstzulassung war am 3.12.2004. Hinzu kommt das wir neue Reifen,einen zweiten Schlüssel und den Sicherheitsc ...