Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Ihr Sohn mit 14 Jahren beschränkt geschäftsfähig ist, greift hier u.a. § 110 BGB, der „Taschengeldparagraph".
Danach gilt:
Ein ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag von Minderjährigen gilt von Anfang an als wirksam, wenn die Leistung mit Mitteln bewirkt wird, die ihm zu diesem Zwecke oder zur freien Verfügung von den Eltern oder mit deren Zustimmung von einem Dritten (z. B. Geld von der Oma) überlassen wurden.
Kauft ein Minderjähriger vom Taschengeld aber einen Gegenstand von dem er weiß, dass die Eltern nicht einverstanden sind, so ist dieser Vertrag nicht wirksam.
Die Zustimmung der Eltern wird benötigt für (Kauf-)Verträge, die das Taschengeld eines Monats deutlich überschreiten und nicht von „Sonderzahlungen" bestritten werden.
Ich gehe davon aus, dass der hier gezahlte Kaufpreis in Höhe von 100,00€ das monatliche Taschengeld Ihres Sohnes deutlich übersteigt. Insofern wird Ihre Zustimmung notwendig sein.
Sie sollten dem Verkäufer gegenüber erklären, dass Sie diesen Vertrag nicht genehmigen und die Rückgabe der Karten anbieten.
Hat Ihr Sohn die Karten bereits bezahlt, so wird die Angelegenheit schwieriger, da Sie dann nachweisen müssen, dass dieser Kauf trotz der vorhandenen Geldmittel Ihrem Sohn nicht "erlaubt" war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen