PKW Verkauf von Privat an Händler
23.03.2018 01:35
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
In der vergangenen Woche inserierte ich meinen gebrauchten PKW bei Mobile.de. Sofort meldete sich ein Händler der bereits am Telefon massiv verhandelte und mich im Preis drückte. Da ich froh war, so schnell einen Käufer gefunden zu haben, willigte ich auf sein Kaufangebot ein. Der Händler fragte einige Daten vom Fahrzeug ab, ob der Wagen Scheckheft gepflegt sei, Vorbesitzer, Unfallschäden, Bereifung und natürlich die Erstzulassung. Alle Fragen habe ich wahrheitsgemäß beantwortet. z.B. dass der Wagen einmal nach einem Parkrempler in einer Karosserie Werkstatt war. Die Erstzulassung gab ich entsprechend Fahrzeugschein mit dem 21.10.2011 an.
Der Händler schickte mir noch während des Telefonats eine "KFZ Email Bestätigung" mit folgendem Inhalt:
1. Namen und Adressen sowie Telefonnummern und Emailadressen des Verkäufers und des Käufers.
2. Fahrzeugdaten wie Hersteller/Typ, Motorisierung, Identnr., Anzahl Halter, Kilometerstand, Sonderausstattung, Erstzulassung, Typgenehmigung. Die Typgenehmigung wurde im Telefonat nicht abgefragt und schriftlich mit dem Datum der Erstzulassung gleichgesetzt, was mir nicht weiter auffiel. Das Datum der Typgenehmigung im Fahrzeugschein wich allerdings um einige Monate vom Zulassungsdatum ab und datierte auf den 30.6.2011.
3. Als Kaufpreis wurde der am Telefon verhandelte Preis von 17950,-€ angegeben.
4. Besondere Vereinbarungen. Hier fanden sich folgende Hinweise:
Die Fahrzeugübergabe findet bis/am <<Datum>> in Hamburg gegen Bargeld statt.
Das Fahrzeug wird nur unter Vorlage der o.g. Kundennummer ausgehändigt
Abmeldung wird vom Käufer übernommen
Verkäufer haftet nicht für das angemeldete Fzg. ab Übergabe
Scheckheft gepflegt immer bei Audi
8-Fach Bereift
Dann wurden noch AGBs im Fuß der Vereinbarung notiert:
Folgende Vertragsbedingungen werden beidseitig eingewilligt.
1. Der Verkäufer übernimmt nach der Fahrzeugübergabe, keinerlei Garantie oder Gewährleistung für das
Fahrzeug.
2. Mündliche- und schriftliche Absagen, sind aufgrund von anfallenden Kosten, nach KFZ-Email Bestätigung nicht
wirksam.
3. Der Verkäufer bestätigt, dass die oben festgehaltenen Daten überprüft sind und der Richtigkeit entsprechen.
4. Dieser Vertrag ist rechtskräftig, verbindlich und ohne Unterschrift gültig
Unfallfrei bis auf einen Parkrempler Rechts hinten der durch eine Fachwerkstatt repariert wurde
Zum Vereinbarten Termin wurde ein Fahrer geschickt, der das Fahrzeug abholen sollte. Dieser begutachtete das Auto und bemängelte einige Kratzer am vorderen Stoßfänger links. Er müsse seinen Chef informieren und der würde dann entscheiden.
Weiterhin prüfte er die Fahrzeugpapiere und bemängelte die Diskrepanz zwischen dem Datum der Erstzulassung und der Typgenehmigung. Dieses wurde dem Chef dann telefonisch mitgeteilt und mir das Telefon überreicht.
Nun wurde ich massiv unter Druck gesetzt, ich würde das Fahrzeug nicht wie vereinbart liefern, ich hätte falsche Angaben gemacht. Das Ganze wäre eine Katastrophe für den Händler, da er bereits die Ausfuhr des Fahrzeugs veranlasst hat und durch die falschen Angaben, nun erhebliche Mehrkosten bei der Ausfuhr entstehen würden und der Lackschaden würde ebenfalls zu einer erheblichen Wertminderung führen. Mir wurde mit Schadenersatzforderungen gedroht. Letztlich wurde eine Preisminderung auf 16500,- Euro verlangt.
Da ich keine Möglichkeit für mich sah die rechtlichen Bedingungen zu prüfen willigte ich letztlich, aus Angst vor Konsequenzen, ein. Fühle mich nun durch den Händler allerdings derart in die Enge getrieben, das ich gerne wüsste, ob ich gegen dieses Verhalten vorgehen kann und den vereinbarten Kaufpreis verlangen kann.