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Hundebiss an Person

| 11. April 2018 12:06 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


12:55

Hundebiss an meinen mitbewohner fand statt. Muss es der polizei gemeldet werden? Oder reicht es aus die ärztlichen kosten der hundehaftpflicht zu melden? Zweite frage, der hund ist auf meinen Ex freund zugelassen. Sowohl als besitzer(kaufvertrag, gechipt) hat aber nach der trennung den hund einfach bei mir gelassen. Wer haftet? Mein ex freund als besitzer oder ich wo den hund bei mir hatte?

11. April 2018 | 12:41

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrte Ratsuchende,


die Polizei müssen und sollten Sie nicht informieren. Es reicht, wenn Sie es der Haftpflicht melden


Da Sie die Besitzerin des Tieres gewesen sind, haften Sie nach §§ 833 , 834 BGB . Kaufvertrag und Chip spielen keine Rolle. Aber die Haftpflicht wird hier eingreifen können.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 11. April 2018 | 12:47

Der behandelnde arzt von meinen mktbewohner (wo den hundebiss erlitt )meinte zu ihn es muss der polizei gemeldet werden. Daher bin ich verunsichert und habe angst vor einer anzeige wegen körperverletzung

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. April 2018 | 12:55

Sehr geehrte Ratsuchende,


bei Verdacht auf Tollwut hat der behandelnde Arzt die Pflicht, den Vorfall amtlich zu melden.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie den Vorfall melden MÜSSEN. Machen Sie es also nicht.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 13. April 2018 | 07:19

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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Stellungnahme vom Anwalt:

Nicht ausführlich genug? Sie bedenken aber schon, dass Sie nur den Mindesteinsatz eingesetzt haben, oder?

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ANTWORT VON

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