Sehr geehrte Ratsuchende,
die Polizei müssen und sollten Sie nicht informieren. Es reicht, wenn Sie es der Haftpflicht melden
Da Sie die Besitzerin des Tieres gewesen sind, haften Sie nach §§ 833
, 834 BGB
. Kaufvertrag und Chip spielen keine Rolle. Aber die Haftpflicht wird hier eingreifen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Der behandelnde arzt von meinen mktbewohner (wo den hundebiss erlitt )meinte zu ihn es muss der polizei gemeldet werden. Daher bin ich verunsichert und habe angst vor einer anzeige wegen körperverletzung
Sehr geehrte Ratsuchende,
bei Verdacht auf Tollwut hat der behandelnde Arzt die Pflicht, den Vorfall amtlich zu melden.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie den Vorfall melden MÜSSEN. Machen Sie es also nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle